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„Juristendeutsch“ kann Verträge unwirksam machen - 06/2007

Unpräjudiziell, firmenmäßige Fertigung, aushaftende Schuld – die Sprache der Juristen ist eigenartig. Im Volksmund heißt sie Juristendeutsch, und jeder weiß sofort, was gemeint ist. Antiquiertes Kauderwelsch, für Normalsterbliche unverständlich, Geheimwissenschaft: Diese Vorwürfe müssen sich Juristen gefallen lassen. Was haben sie zu ihrer Verteidigung vorzubringen?

Wer einen Vertrag verfasst oder ein Gesetz entwirft, muss rechtliche Inhalte vermitteln. Das bedeutet eine zweischneidige Aufgabe: Die Juristerei ist eine Wissenschaft, und keine Wissenschaft kommt ohne Fachbegriffe aus. Aber das Recht dient auch den Menschen; es ist dazu da, Regeln für das zivilisierte Zusammenleben aufzustellen. Rechtstexte müssen daher für alle Menschen, auch Nichtjuristen, verständlich sein. Sind sie das nicht, führt sich das Recht ad absurdum.

Gesetze als Denksportaufgaben
Diesen Anspruch stellt auch der Verfassungsgerichtshof an unsere Gesetze. Ihr Inhalt muss der breiten Öffentlichkeit klar sein, da „andernfalls der Normunterworfene nicht die Möglichkeit hat, sich der Norm gemäß zu verhalten“. Einfacher formuliert: Otto Normalverbraucher kann sonst die Gesetze nicht einhalten. Die Verfassungsrichter heben daher Vorschriften auf, die nur versteht, wer „eine gewisse Lust zum Lösen von Denksportaufgaben“ hat.

Verträge: Schlechte Formulierung – ungünstige Auslegung
Besonders auch Verträge müssen sich im Streitfall einer strengen Verständlichkeitsprüfung stellen: Wenn zwei über den Inhalt ihres Vertrags streiten, muss der Richter zuerst herausfinden, was die beiden Vertragspartner damals ausmachen wollten. Ist das nicht möglich, setzt der Richter fest, was der Vertragspunkt bedeutet: Wer die schlechte Formulierung vorgeschlagen hat, muss mit der für ihn ungünstigsten Auslegung rechnen.

Für klare Rechtstexte sprechen also handfeste juristische Argumente. Daneben besteht aber noch ein weiterer Grund, warum sich Juristen an der Nase nehmen und sich in ihr Gegenüber einfühlen sollten: Kundenorientierung. Wie fühlt sich ein mit hübschen Hochglanzbroschüren gewonnener Kunde, wenn er sich nachher seitenlangen und kleinstgedruckten AGBs „unterwerfen“ muss?

Daher: Aus langen Sätzen in Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen mehrere kurze machen, überflüssige Formulierungen ausmisten, rechtliche Fachbegriffe nur, wo unvermeidbar.

Wer Recht klar ausdrücken will, kommt um eine gewisse Übersetzungsarbeit nicht herum. Das ist mühsam, macht sich aber bezahlt: Vertragspartner, Kunden und Bürger werden es danken.

Bestehen Sie darauf, dass „Ihr“ Vertrag verständlich abgefasst wird.

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

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6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

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