Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Vermögenstransfer im Familienver-band ändern sich immer wieder. Deshalb möchten wir Sie auf einige Punkte aufmerksam machen, die für Sie wichtig sein könnten:
Schenkungen sind zwar nach wie vor steuerfrei, beim Abschluss entsprechender Verträge gibt es aber eine Reihe von Variationsmöglichkeiten und „Fallen“, die man unbedingt mit einem Fachmann besprechen sollte. Vermögensübertragungen innerhalb einer Familie greifen nämlich meist auch in andere Rechtsgebiete (z.B. Erbrecht) ein und dürfen daher nur selten isoliert betrachtet werden. So haben enge Verwandte ein Anrecht auf den „sogenannten Pflichtteil“. Bei der Berechnung desselben können auch Schenkungen einbezogen werden, die viele Jahre vor dem Ableben des Erblassers getätigt worden sind. In dieser Ausgabe von „Paragraphen & Mehr” beleuchten wir noch einen weiteren familienrechtlichen Aspekt: Wie verhält es sich mit dem Unterhalt und den Pensionsansprüchen im Falle einer Scheidung?
Einige Splitter aus anderen Rechtsgebieten runden diesen Newsletter ab.
Dr. Petra Piccolruaz