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Dummer Hund - Vizebürgermeister freigesprochen

Bludenz (jw) In einer öffentlichen Gemeindevertretersitzung bezeichnete der Bludescher Vizebürgermeister einen ÖVP-Vertreter als "dummen Hund". Dieser klagte über seinen Anwalt, erschien aber nicht zur Verhandlung. Der Prozeß wurde durch richterlichen Beschluß eingestellt.

Zur Vorgeschichte: Im Zuge einer heftigen Auseinandersetzung in der Bludescher Gemeindestube bezeichnete Vizebürgermeister Dietmar Pfefferkorn von der Liste Freie Wählerschaft seinen ÖVP-Kontrahenten Rudolf Tschabrun als dummen Hund. Dieser ließ sich das nicht gefallen und brachte über seinen Anwalt Thomas Lins Klage ein. Da Tschabrun nicht persönlich zur Gerichtsverhandlung erschienen war, beantragte RA Roland Piccolruaz (" die ÖVP kommt scheinbar überall zu spät") als Verteidiger von Pfefferkorn die Einstellung des Prozesses. Nach mehrmaliger Durchsicht im Gesetzbuch entschied Richter Johannes Wittwer, daß man sich als Privatankläger während einer Verhandlung nicht vertreten lassen kann. Der Prozeß wurde auf richterlichen Beschluß eingestellt. Nicht zufrieden mit dem Urteil gab sich Lins, der den Einstellungsbeschluß eine Beschwerde beim Landesgericht einlegen wird. Sollte der Beschwerde stattgegeben werden, müßte eine neue Verhandlung ausgeschrieben werden. Was so gut als sicher gilt. Hat doch inzwischen auch Piccolruaz nach eingehendem Studium des Gesetzestextes zugegeben, daß der Kläger durchaus abwesend sein darf.

Vorarlberger Nachrichten, 02.10.1997

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