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Abstimmung unter Miteigentümern

Bisher war es – insbesondere bei großen Wohnanlagen – nahezu unmöglich, die für Investitionsentscheidungen notwendigen Mehrheiten zustande zu bringen. Eine Novelle zum Wohnungseigentumsgesetz schafft Abhilfe.

In großen Wohnanlagen ist es nur sehr selten der Fall, dass bei Miteigentümerversammlungen eine Mehrheit der Miteigentümer anwesend ist. Bisher war es so – und daran sind viele Vorhaben gescheitert –, dass nicht abgegebene Stimmen automatisch als Gegenstimmen gezählt wurden. Die neue Regelung beseitigt diesen Missstand. Nun gelten nur mehr jene Stimmen, die bei der Sitzung abgegeben werden. Diejenigen, die sich nicht beteiligen, haben kein Stimmrecht und werden für die notwendige Zweidrittelmehrheit nicht gezählt. Es gibt nur eine Einschränkung: Die Zweidrittelmehrheit muss insgesamt mindestens ein Drittel der gesamten Wohnungseigentumsanteile repräsentieren.

Außerdem kann der Verwalter den Wohnungseigentümern auch ermöglichen, per Videokonferenz an der Versammlung teilzunehmen.

Einiges geht ohne Abstimmung

Über bestimmte Vorhaben wie etwa barrierefreie Umbauten einer Wohneinheit oder in der Allgemeinfläche, die Errichtung einer Photovoltaikanlage, die Installation einer E-Ladestation (3,7 kW oder 5,5 kW, dreiphasig), das Anbringen einer Beschattung oder eines Einbruchschutzes an der Wohnungstür muss sogar gar nicht mehr abgestimmt werden. Es reicht, die Wohnungseigentümer schriftlich über diese Vorhaben zu informieren. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn diese nicht binnen zwei Monaten Einspruch erheben.

Instandhaltungsrücklage

Bisher war die Höhe der Instandhaltungsrücklage nicht geregelt. Sie musste nur angemessen sein. Seit Juli 2022 gibt es in dieser Hinsicht aber eine klare Vorgabe. Die Hausgemeinschaft muss mindestens 90 Cent pro Quadratmeter auf der Seite haben, um für alle Eventualitäten gerüstet zu sein.

Wenn in Gebäuden mit mehreren Eigentümern Sanierungen anstanden, war es bisher schwierig, die Mehrheitsentscheidungen für die notwendigen Investitionen zu erreichen.

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

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