Parlament für Europa OLAF; das EU-Betrugsdezernat
Der Vorarlberger Abgeordnete zum Europaparlament, Mag. Herbert Bösch ist der einzige österreichische und einer der wenigen EU-Abgeordneten überhaupt, die sich in der letzten Legislaturperiode europaweit profilieren konnten. In- und ausländischen Medien berichteten breit über seinen Kampf gegen Mißbräuche in der Kommission.
Unsere Kanzlei hat zu ihm eine besondere Beziehung. Als vor etwa zwei Jahren eine Gebietskörperschaft einen unserer Klienten bei einem großen Auftrag ausschalten und die Vergabe ohne ordnungsgemäße Ausschreibung an eine Firma im 100 % Eigentum der öffentlichen Hand durchführen wollte, wandten wir uns an mehrere österreichische EU-Abgeordnete verschiedenen Colouers. Nur Bösch wurde sofort aktiv und unterstütze uns bei den einzuleitenden Schritten. Zu einem Verfahren kann es letztendlich nicht, die Gebietskörperschaft lenkte ein und unser Klient erhielt einen erheblichen Teil des Auftrages. Die Androhung einer Überprüfung durch die Kommission genügte, sie zum Nachgeben zu bewegen (vgl. „Schutzmanneffekt“). Das unverzügliche und zielbewußte Einschreiten des Abg. Bösch auch in einer nicht publicity-trächtigen Angelegenheit zeigt, daß er seine Aufgaben auch abseits des Rampenlichtes ernst nimmt. Wir sind daher vor Tagen nochmals mit einer Bitte an ihn herangetreten, nämlich für die vorliegende Novum-Ausgabe – kurz und in leicht verständlicher Form – das EU-Parlament und seine eigene, spezifische Tätigkeit zu beschreiben.
Auch diesem Wunsch ist er prompt nachgekommen. Vielen Dank! Lesen Sie nachstehend seinen Bericht.
Das Europäische Parlament vertritt die Völker der in der Europäischen Union zusammengeschlossenen Staaten. Derzeit sind etwa 370 Millionen Bürgerinnen und Bürger durch das Parlament am europäischen Aufbauwerk beteiligt. Das Europäische Parlament hat 626 Mitglieder, vertreten in 7 Fraktionen und den Fraktionslosen:
Fraktion Abgeordnete österreichische Abgeordnete
Europäische Volkspartei (EVP) 233 ÖVP 7
Sozialdemokratische Fraktion (SPE) 180 SPÖ 7
Liberale Fraktion (LIBE) 50 -
Grüne (GRÜNE/EFA) 48 GRÜNE 2
Konföderierte Fraktion der Europäischen Linken, Nordische Grüne Linke (KVEL/NGL) 42 -
Fraktion der Unabhängigen für das Europa der Nationen (UEN) 30 -
Fraktion Europa der Demokratie und Unterschiede (EDU) 16 -
Fraktionslos (FL) 27 FPÖ 5
Wie alle Parlamente hat auch das Europäische Parlament drei grundlegende Befugnisse:
- Gesetzgebungsbefugnisse: Das Europäische Parlament wirkt aktiv an der Ausarbeitung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften mit. Der Vertrag von Amsterdam sieht nur noch drei Rechtssetzungsverfahren vor: Zustimmung (beispielhaft: Strukturfondsverordnung, Kohäsionsfondverordnung, Beitrittsverfahren, Abschlüsse internationaler Übereinkünfte, Benennung des Kommissionspräsidenten), Mitentscheidung und Anhörung.
- Haushaltsbefugnisse: Die europäische Haushaltsbehörde setzt sich aus dem Europäischen Parlament und dem Rat zusammen. Jeweils im Dezember wird vom Europäischen Parlament der Unionshaushalt für das Folgejahr beschlossen. Das ist die rechtliche Grundlage für die gesamte Haushaltsführung der EU.
- Kontrolle der Exekutive: Das Europäische Parlament übt die demokratische Kontrolle über sämtliche Tätigkeiten der Europäischen Union aus und hat das Entlastungsrecht über die Europäische Kommission.
Das Europäische Parlament ist die einzige Institution der Europäischen Union, die öffentlich zusammentritt und berät. Seine Debatten, seine Stellungnahmen und seine Entschließungen werden im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht. In 17 ständigen Ausschüssen (zB. Haushalt, Justiz, Recht und Binnenmarkt, Landwirtschaft, Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr, Frau und Chancengleichheit) werden die Arbeiten des Plenums vorbereitet.
Das wichtigste Rechtssetzungsverfahren ist das Mitentscheidungsverfahren. Dieses Verfahren findet auf folgende Bereiche Anwendung: Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit, freier Personenverkehr, Binnenmarkt, Verkehr, Struktur- und Kohäsionsfonds, Forschung, Umwelt, Entwicklungszusammenarbeit, Verbot der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, Transparenz, Betrugsbekämpfung, Zusammenarbeit im Zollwesen, Statistiken und Datenschutz. Das Europäische Parlament und der Rat (vertreten durch die jeweiligen Fachminister) beschließen beim Mitentscheidungsverfahren gemeinsam die Gesetze, die entweder direkt in den Mitgliedstaaten Gültigkeit haben (Verordnungen), oder die durch die nationalen Parlamente erst in nationale Gesetze umgesetzt werden müssen (Richtlinien).
Meine Arbeit im Europäischen Parlament
Seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union bin ich Abgeordneter im Europäischen Parlament. In der laufenden Legislaturperiode (Juli 1999 - Juni 2004) arbeite ich im Haushaltskontrollausschuß (als 1. Vizevorsitzender), Haushaltsausschuß und Petitionsausschuß.
Mein Hauptaufgabengebiet ist der Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union (Betrugsbekämpfung). Aufgrund meiner Initiative wurde ein neues Betrugsbekämpfungsamt (OLAF = Office de lutte anti fraud) errichtet (trat mit 1. Juni in Kraft). OLAF übernimmt die bereits bestehenden Kompetenzen der Kommission zu externen Kontrollen und gleichzeitig interne Untersuchungen in sämtlichen Institutionen der EU betreffend Betrug, Korruption und Mißwirtschaft. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden den zuständigen nationalen Justizbehörden übermittelt. Dazu wird innerhalb des OLAF eine Einheit von nationalen Staatsanwaltschaften entsandten Experten geschaffen, die die zu übermittelnden Dossiers vorbereiten und die gegebenenfalls den nationalen Justizbehörden Amtshilfe leisten. Die Tätigkeiten von OLAF werden vom Überwachungsausschuß, bestehend aus fünf hochrangigen Persönlichkeiten, kontrolliert. Der Direktor von OLAF ist verpflichtet, regelmäßig dem zuständigen Ausschuß des Europäischen Parlaments umfassend zu berichten.
Eine weitere wichtige Aufgabe des Haushaltskontrollausschusses ist die Entlastung der Kommission. Die Mitglieder des Ausschusses überprüfen die Ausführung des Haushaltes. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Mittelvergabe ist die Kommission verantwortlich. Ein Beispiel: letzten Dezember verweigerte das Europäische Parlament aufgrund schwerer Mißstände die Entlastung der Kommission für den Haushalt 1996, was schlußendlich zum Rücktritt der Kommission im März dieses Jahres führte.
Der Haushaltsausschuß ist gemeinsam mit dem Rat für die Aufstellung des jährlichen Budgets zuständig. Derzeit wird im Europäische Parlament über den Haushalt 2000 beraten. Durch Änderungsanträge können die Mitglieder des Haushaltsausschusses Einfluß auf die Budgethöhe und die Mittelverwendung ausüben. Der Haushaltsentwurf für das Jahr 2000 beträgt ca. 1,2 Billionen Schilling (87 Mrd. Euro). Die größten Budgetposten sind die Landwirtschaftspolitik mit ca. 46,5% und die Strukturpolitik (Zielgebiete und Kohäsionsfonds) mit ca. 35,5%. Mit den restlichen 18% werden alle übrigen Aufgabenbereiche der Europäischen Union finanziert z.B. Forschungsprojekte, Bildungsprojekte, Entwicklungshilfe etc. Im Dezember-Plenum wird über das Jahresbudget für das folgende Jahr abgestimmt.
Jede Bürgerin und jeder Bürger, der zum Opfer fehlerhafter Vorschriften oder bürokratischer Willkür geworden ist, kann sich mit Petitionen und Beschwerden an das Europäische Parlament wenden. Der Vertrag über die Europäische Union sieht dieses Recht ausdrücklich vor. Der Petitionsausschuß befasst sich dann ausführlich mit den Petitionen, die Beschwerden werden an den Bürgerbeauftragten des Europäischen Parlaments weitergeleitet.
Die Europäische Union ist nicht nur eine Wirtschafts- und Währungsunion sondern sie hat den Willen gegensätzliche Interessen friedlich auszugleichen. Das Fundament dazu bilden übergeordnete gemeinsame Werte: Achtung der Menschenrechte, Demokratie, Bewahrung des Friedens. Bei diesem „Projekt“ Europäische Union mitzuarbeiten ist für mich eine faszinierende Aufgabe.
Mag. Herbert Bösch