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Hieb- und stichfeste Verträge

Verträge braucht es in allen Lebensbereichen. Die Details sind es, die einen guten Vertrag ausmachen.

Verträge sind wie Versicherungen. Erst im Krisenfall zeigt sich, was sie wert sind. Wer garantiert, dass die Erben des Vertragspartners (Ehegatte, Kinder, etc.) den Vertrag genauso sehen wie die ursprünglichen Partner? Auch kann sich die wirtschaftliche Lage ändern, wodurch die Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht mehr oder nur mangelhaft erfüllt werden.

Kleine Mängel mit schlimmen Folgen

Aufgrund seiner langjährigen Prozesserfahrung hat ein Rechtsanwalt gegenüber anderen Vertragsverfassern, die keine Prozesse führen, wie auch Notare einen gewichtigen Vorteil. Er weiß, was einzelne missglückte Formulierungen für Folgen haben können, dass eine mangelhafte oder nur teilweise Vertragserfüllung den Vertrag insgesamt vernichtet. Vor allem aber weiß er, welche zwingenden gesetzlichen Vorschriften zu beachten sind. Solche können nämlich Klauseln oder gar den ganzen Vertrag ungültig machen. Der Anwalt weiß, wie man diese Folgen durch zusätzliche Abmachungen verstärkt oder abschwächt.

Verträge für alle Lebensbereiche

Es gibt praktisch keinen Lebensbereich mehr, wo es heutzutage nicht notwendig ist, (schriftliche) Verträge abzuschließen – immer öfter werden diese in Form von Formularen mit AGB akzeptiert, ohne dass man sich der Konsequenzen wirklich bewusst ist.

Auch zwischen Lebensgefährten sollten Verträge abgeschlossen werden, falls sie gemeinsam ein Haus bauen oder eine Wohnung kaufen. Bei nachbarrechtlichen Vereinbarungen genügt es heute meist ebenfalls nicht mehr, diese per Handschlag zu besiegeln. Eine schriftliche Vereinbarung ist oft notwendig, etwa bei der Gewährung von Abstandsnachsichten wird sie von den Behörden sogar verlangt. Auch fordert der Gesetzgeber, dass Dienstnehmern Dienstverträge oder zumindest Dienstzettel ausgestellt werden. Es lohnt sich, die Vereinbarungen rechtlich genauer zu prüfen.

Beurkundungskosten

Notare haben nur für ganz bestimmte Verträge ein Beurkundungsmonopol (Notariatsakt). Es wird oft vermutet, dass in solchen Fällen zusätzliche Kosten anfallen, wenn ein Rechtsanwalt den Vertrag ausarbeitet. Dem ist aber nicht so. Wenn der Vertragsinhalt vom Rechtsanwalt erörtert und von ihm der Text vorgelegt wird, sind nur die zusätzlichen Beurkundungsgebühren zu bezahlen, die sowieso anfallen. Der Vertrag selbst müsste auch beim Notar extra bezahlt werden.

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

Tel. +43 5552 62 286
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