suchen

Das Treuhandstatut der Anwaltskammer schützt Klienten

Die österreichische Rechtsanwaltsordnung sieht strenge Bestimmungen vor, unter denen ein Rechtsanwalt Treuhandschaften übernehmen und abwickeln darf. Die meisten Vorarlberger Anwälte haben sich zudem zu weiteren Vorsichtsmaßnahmen verpflichtet. Dieses System bietet größtmögliche Sicherheit für die Klienten und bewährt sich nun schon seit einigen Jahren hervorragend.

Treuhändig übernommene Geldbeträge müssen auf einem „Anderkonto“ deponiert werden. Sie sind dadurch juristisch dem Vermögen des Anwalts entzogen. Im Insolvenzfall kann dieses Geld also nicht dazu verwendet werden, um damit Schulden des Rechtsanwaltes abzudecken. Übernimmt ein Rechtsanwalt einen Betrag, der 40.000 Euro übersteigt, besteht zudem Meldepflicht. Er muss diesen Vorgang der Anwaltskammer anzeigen und Nachricht geben, wenn alles vollständig abgewickelt ist. Die Bank ist verpflichtet, sämtliche Bewegungen auf dem Treuhandkonto dem Treugeber (Geldgeber) direkt mitzuteilen. Sogenannte „anonyme“ Treuhandschaften, bei denen der Geldgeber und der Geldempfänger nicht genannt werden, gibt es nicht mehr.

Vorarlberger Rechtsanwälte gehen noch einen Schritt weiter

Über diese gesetzlichen Forderungen hinaus gibt es ein Treuhandstatut der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer, das weitergehende Verpflichtungen für die anwaltliche Treuhandschaft enthält. Es ist auch mit einer Versicherung verbunden, die einen Ersatz von Schäden bei unerlaubter Abwicklung garantiert. Der Schutz der Klienten ist daher im Bereich dieses Statuts besonders hoch. Rechtsanwälte sind zwar nicht zur Mitgliedschaft verpflichtet, jedoch halten sich von den rund 250 Anwälten, die sich in Vorarlberg niedergelassen haben, immerhin 200 an dieses Treuhandstatut.

Meldepflicht

Dieses verpflichtet den Rechtsanwalt dazu, der Anwaltskammer Meldung zu erstatten, wenn er eine Treuhandschaft übernimmt. Erst dann darf er Zahlungen aus dem Treuhandkonto vornehmen. Zuvor muss er seine Klienten detailliert aufklären. Die Meldung enthält unter anderem eine Kennziffer, die es ermöglicht, den betreffenden Handakt beim Anwalt zu identifizieren und so durch die Treuhandrevision überprüfen zu lassen.

Der Anwalt muss alle gemeldeten Treuhandakten entsprechend geordnet nach dieser Kennziffer aufbewahren. Nach Beendigung der Treuhandschaft ist wieder Meldung an die Anwaltskammer zu erstatten. Im Zuge der Treuhandabwicklung hat der Rechtsanwalt auch die Regeln des Anti-Geldwäschegesetzes zu beachten und entsprechende Überprüfungen durchzuführen.

Kontoverfügungsauftrag

Vor der ersten Auszahlung muss der Treuhänder einen sogenannten Kontoverfügungsauftrag erstellen und von den Geld(Treu-)gebern unterfertigen lassen. Dieses Dokument hat alle Personen oder Institutionen (z.B. Finanzamt) unter Anführung derer Konten zu enthalten, die aus dem Treuhanderlag Gelder bekommen sollen.

Dieser Kontoverfügungsauftrag ist an die Bank weiterzuleiten, bei der das Treuhandkonto eingerichtet worden ist. Die Bank darf nur Zahlungen an die in der Urkunde aufgeführten „Begünstigten“ durchführen. Damit kann der Treuhänderanwalt praktisch nicht nach eigenem Gutdünken über das Geld verfügen, zumal es das Treuhandstatut ausdrücklich verbietet, dass sich der Treuhänder selbst (oder etwa einen Kanzleipartner) als Begünstigten einsetzt.

Treuhand-Revision

Die Vorarlberger Rechtsanwaltskammer hat Revisoren bestellt, welche untersuchen, ob die oben genannten Bestimmungen des Treuhandstatutes sowie die Vorgaben nach dem Antigeldwäschegesetz eingehalten werden. Dazu werden im Zufallsprinzip Kanzleien ausgewählt und dort vor Ort die Treuhandabwicklungen geprüft.

Der Anwalt ist verpflichtet, diese dem Revisor offenzulegen und gegebenenfalls Kopien von Urkunden anzufertigen. Er muss zudem über den gesamten Inhalt der betreffenden Akten Auskunft erteilen. In einem Zeitraum von zirka drei Jahren werden so alle Kanzleien des Landes geprüft. Verstöße gegen das Statut oder die Anti-Geldwäscherichtlinie werden disziplinarisch geahndet.

Versicherung

Zur Sicherung der Treuhandabwicklung hat die Rechtsanwaltskammer nach diesem Statut eine Vertrauensschadensversicherung abgeschlossen, die alle Schäden deckt, die durch allfällige unerlaubte Verfügung über treuhändig anvertraute Gelder entstehen könnten.

Nähere Informationen dazu finden sie auch auf der Homepage der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer: Treuhandbuch

Als Treuhänder fühlen wir uns strengen Maßstäben und Wertvorstellungen verpflichtet. Sie können hundertprozentig darauf vertrauen, dass wir verantwortungsbewusst mit ihren Geldern umgehen.
Mag. Patrick Piccolruaz, Dr. Petra Piccolruaz, Dr. Stefan Müller

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

Tel. +43 5552 62 286
Fax +43 5552 62 286-18
office@pm-anwaelte.at

Kontakt aufnehmen


CAPTCHA-Bild

* Diese Informationen sind notwendig um Doppelvertretungen/Interessenskollisionen zu vermeiden.