Beim Verkauf und Erwerb von Ferienimmobilien in Österreich sind einige Vorschriften im Immobilienrecht zu berücksichtigen. Vor dem Kauf einer Ferienwohnung, eines Ferien-Appartements oder eines Ferienhauses in Österreich sollte man sich die gesetzlichen Grundlagen genau ansehen um Stolpersteine zu entdecken, die den Kauf verhindern oder die Nutzung sogar strafbar machen können.
Die Rechtsanwälte Piccolruaz und Müller sind Experten für Immobilienrecht in Österreich und aufgrund langjähriger Erfahrung bestens vertraut mit dem Thema Erwerb und Verkauf von Ferienimmobilien in Vorarlberg für Inländer, EU-Ausländer und Nicht-EU-Ausländer.
Erwerb von Ferienwohnungen und Ferienhäusern in Vorarlberg ist beschränkt
In Vorarlberg besteht ein großes Interesse von Ausländern, Immobilien, vor allem für den Ferienaufenthalt, zu kaufen. Manch schlechte Beispiele (wildwuchernde Ferienwohnungssiedlungen) aus der Schweiz und Frankreich haben in Vorarlberg bereits recht früh dazu geführt, den Erwerb von Wohnungen und Häusern für Ferienzwecke zu beschränken.
Die Einschränkung erfolgt im Raumplanungsgesetz. So sieht das Vorarlberger Raumplanungsgesetz vor, dass die Gemeinden im Flächenwidmungsplan festlegen können, wo Ferienwohnungen errichtet werden dürfen. Nur in diesen ausdrücklich gewidmeten Gebieten können Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Ferienappartements gebaut oder bestehende Wohnungen als Ferienwohnungen verwendet werden. Dies gilt für Inländer (mit ihnen gleichgestellt: EU-Bürger) und Ausländer gleichermaßen.
Definition der Ferienwohnung
Laut Legaldefinition gelten als Ferienwohnungen Wohnungen oder Wohnräume, die nicht der Deckung eines ganzjährig gegebenen Wohnbedarfs dienen, sondern nur während des Urlaubs oder zu sonstigen Erholungszwecken zeitweilig benützt werden.
Nach dem Vorarlberger Raumplanungsgesetz liegt keine Ferienwohnungsverwendung vor, wenn die Räumlichkeiten für die gewerbliche Beherbergung von Gästen oder der Privatzimmervermietung dienen.
Von einer gewerblichen Vermietung bzw. Privatzimmervermietung ist auszugehen, wenn in denselben Räumlichkeiten die Gäste immer wieder wechseln und keine unnatürlich lange Nutzung durch einen bestimmten Gast bzw. von ihm eingeladene Personen (z.B. die gesamte Wintersaison) gegeben ist.
EU-Recht
Diese Regelung für Ferienwohnungen gilt für alle Österreicher, als auch für alle EU-Staatsbürger. Die Einschränkungen im Handel mit Ferienimmobilien ist auch kein Bruch der EU-rechtlich verankerten Kapitalverkehrsfreiheit, jedenfalls so die bisher ergangenen Entscheidungen sowohl auf nationaler, als auch auf EU-Ebene.
Strafbarkeit bei widmungsfremder Nutzung
Wer eine Wohnung als Ferienwohnung nutzt, obwohl eine diesbezügliche Widmung nicht vorliegt, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit bis zu € 36.000,00 bestraft werden kann. Bei andauernder Nutzung ist eine entsprechende Mehrfachbestrafung möglich.
Kauf einer Ferienimmobilie in Vorarlberg - Abwicklung
Es ist im Rahmen eines Kaufes von Immobilien unbedingt erforderlich, die entsprechende Überprüfung der Widmung vorzunehmen, um nicht etwas zu kaufen, was nicht in der gewollten Art genutzt werden kann. Zu überprüfen ist die beabsichtigte Nutzung des Käufers, unter welchen Gesamtumständen der Kauf eingebettet wird, sowie die entsprechende Widmung der Liegenschaft. Ein fachmännischer Rat ist bei derartigen Transaktionen unumgänglich. Langjährige Erfahrungen auf dem Immobilienmarkt, vor allem in Westösterreich bringt für unsere Klienten die Sicherheit, dass wir sie mit allen Aspekten einer derartigen Transaktion vertraut machen können.
Unsere Experten zum Thema Immobilienrecht / Ferienimmobilien in Österreich
Rechtsanwalt Mag. Patrick Piccolruaz weiß als geschäftsführender Gesellschafter der P&M Immobilien GmbH und als geprüfter Immobilienmakler hervorragend über den Ferienimmobilien-Markt in Vorarlberg Bescheid und ist vor allem durch entsprechenden fachlichen Gedankenaustausch mit der Gesetzgebung und der Immobilienbranche über die neuesten Entwicklungen informiert.Er hat im Raum Walgau, Montafon, Arlberg, Brandnertal eine Reihe von Hotel-, Wohnbau- und Ferienwohnungsprojekte rechtlich begleitet.
Unsere Partnerin, Frau Dr. Petra Piccolruaz, hat große Erfahrungen mit Ferienimmobilien-Transaktionen. Sie ist verantwortlich für Bauträgerprojekte,
übernimmt Treuhandschaften und Verbücherungen von Sicherheiten und Verträgen aller Art. Des Weiteren genießt sie durch ihre langjährige seriöse Tätigkeit ein sehr hohes Ansehen bei der Grundverkehrsbehörde, die in der Regel Transaktionen von Ferienimmobilien genehmigen muss.
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