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Checkliste: Gewerbeanmeldung durch eine juristische Person

Gewerbeanmeldung

Die Gewerbeanmeldung hat auf die Gesellschaft zu lauten und muss durch den vertretungsbefugten Gesellschafter erfolgen.

Voraussetzungen

  • Eintragung der Gesellschaft im Firmenbuch
  • Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers:
    • persönliche Voraussetzungen für den Gewerbeantritt
    • Wohnsitz in einem EWR-Staat
    • Entsprechende Betätigung im Betrieb
  • Erbringung des Befähigungsnachweises:
    • gewerberechtliche Geschäftsführer muss entweder Geschäftsführer (oder persönlich  haftender  Gesellschafter) sein oder die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit als Arbeitnehmer beschäftigt und voll versicherungspflichtig sein.
    • tatsächliche Betätigung im Betrieb
    • Reglementiertes Gewerbe: Genehmigung durch die Gewerbebehörde muss abgewartet werden

Anmeldung

  • Anmeldung durch vertretungsbefugtes Organ der Gesellschaft
  • Ausübung des Gewerbes ab dem Tag der Anmeldung/Tag der Feststellung der individuellen Befähigung möglich, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen (Ausnahme bewilligungspflichtige Gewerbe)

Unterlagen

  • Firmenbuchsauszug des Handelsgerichtes Wien
  • Persönliche Dokumente des gewerberechtlichen Geschäftsführers:
    • Geburtsurkunde
    • Meldezettel
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Ev. Heiratsurkunde und Nachweis akademischer Grade
  • Strafregisterbescheinigungen von:
    • Geschäftsführer
    • Alle Gesellschafter, die wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsführung haben
      (auch von verbundenen Konzernunternehmen)
  • Erklärung (Formular), dass in den letzten drei Jahren keine Konkursabweisung mangels kostendeckenden Vermögens im Inland oder Ausland stattgefunden hat durch:
    • Geschäftsführer
    • Alle Gesellschafter, die wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsführung haben
      (auch von verbundenen Konzernunternehmen)
  • Dokumente über die Befähigung (Anerkennungsbescheid)

Verantwortung des gewerberechtlichen Geschäftsführers

Der gewerberechtliche Geschäftsführer ist den Behörden gegenüber insbesondere für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften verantwortlich (u. a.: GewO + DurchführungsVO, etc.) Umfang der Verantwortung richtet sich nach dem Gewerbe.

Diese Checkliste dient als Hilfe für Klienten zur Vorbereitung eines Termins in unserer Kanzlei.

Sie ersetzt nicht die auf jeden einzelnen Fall speziell zu beziehende anwaltliche Beratung.

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

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