suchen

Rechtsanwalt für Skiunfälle in Österreich

Rechtsanwalt Skiunfall Österreich

Als Anwaltskanzlei im Westen von Österreich in Bludenz, Vorarlberg sind wir auf Rechtsstreitigkeiten nach Ski-, Snowboard- oder Rodelunfällen (überhaupt Alpin-Unfälle jeglicher Art) spezialisiert und können Sie optimal bei der Klärung der Verschuldensfrage, Schadenersatzansprüchen, Klagen oder der Verteidigung nach Zusammenstößen unterstützen. Des Weiteren haben wir einschlägige Erfahrung bei Beratung und Vertretung nach Unfällen infolge mangelhafter Pistenbeschaffenheit bzw. Pistenpräparierung. Wir betreuen auch Klienten aus dem Ausland und vermitteln zwischen den österreichischen Behörden und Gerichten sowie Ihnen bzw. ihrem lokalen Anwalt im Heimatland.

Alpin- und Skiunfälle sind in den Alpen ein großes Thema

Skiunfälle machen in den Alpinländern, wo etwa bis zu 30 Millionen Wintersportler auf zwei Brettern unterwegs sind, etwa einen Drittel aller Sportunfälle aus. In Österreich sind dies jährlich etwa 65.000 Skifahrer bei rund 9 Millionen Skifahrern. Jährlich sterben bei Skiunfällen in Österreich ca. 40 Personen.

Nach Erhebung des österreichischen Kuratoriums für Verkehrssicherheit resultieren ca. 80% aller Unfälle aus Wahrnehmungs- und Fahrfehlern, wobei vor allem die schweren Verletzungsfolgen oft auf Kollisionsunfälle zurückzuführen sind.

Bei teilweisem oder vorwiegendem Fremdverschulden spielt die Frage der Haftung, die neben den Personen- auch Sachschäden betreffen, eine große Rolle. In vielen Fällen muss die Verschuldensfrage durch ein Gericht geklärt werden.

Welches Recht ist bei Unfällen in einem Skigebiet anzuwenden?

Wenn am Unfall EU-Ausländer beteiligt sind, so ist aufgrund der EU-Verordnung (Rom II) österreichisches Recht anzuwenden, wenn das Ereignis oder die indirekten Schadensfolgen in Österreich eingetreten sind. Zuständig für die Abhandlung des Schadens ist jenes Gericht, in dessen Sprengel sich der Unfall ereignet hat. Diese Regelungen gelten übrigens auch für Nicht-EU-Ausländer.

Hilfe bei der Klärung der Verschuldensfrage nach Ski- und Alpinunfällen

Ist österreichisches Recht anzuwenden, dann gilt Folgendes: Da es keine grundsätzlichen speziellen Skifahrvorschriften gibt, wenden die Gerichte in Österreich (so wie auch in vielen anderen Staaten) die sogenannte FIS bzw. POE-Regeln (allgemeine Verhaltensregeln des internationalen Skiverbandes, Pistenordnungsentwurf des österreichischen Kuratoriums für Alpine Sicherheit) an. Diese Regeln sind zwar keine gültigen Rechtsnormen, es kommt ihnen aber laut Rechtsprechung als Zusammenfassung der Sorgfaltspflichten, die bei der Ausübung des heutigen Skisports im Interesse aller Beteiligten zu beachten sind, erhebliche Bedeutung zu.

Skiunfall in Österreich? Rechtsanwalt Dr. Müller aus Bludenz informiert!

Unser Experte zum Thema Skirecht in Österreich

Geprüfter Skilehrer Dr. Stefan MüllerUnser Partner, Dr. Stefan Müller, in Zürs am Arlberg aufgewachsen, wo seine Eltern ein Hotel besitzen ist geprüfter Skilehrer und Skiführer und vertritt seit Jahren Beteiligte bei Skiunfällen und Snowboard-Unfällen. Er ist Mitglied bei "SKILEX INTERNATIONAL", einer Vereinigung von Juristen aus den typischen Alpinländern Frankreich, Schweiz, Italien und Österreich, die sich speziell der Problematik des Sport-, insbesondere des internationalen Skirechts widmet.

Kontakt aufnehmen

ECO, Beitrag "Kosten bei Skiunfällen"

Sendung vom 13. Februar 2020 mit Fachkommentar von Dr. Stefan Müller.

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

Tel. +43 5552 62 286
Fax +43 5552 62 286-18
office@pm-anwaelte.at

Kontakt aufnehmen


CAPTCHA-Bild

* Diese Informationen sind notwendig um Doppelvertretungen/Interessenskollisionen zu vermeiden.