Gründung einer GmbH nach österreichischem Recht (Tochtergesellschaft):
Allgemeines
- Notariatsakt (Gesellschaftsvertrag)
- Stammeinlage min € 10.000,00 (zur Hälfte eingezahlt)
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Bestätigung der Bank über die Einzahlung des Stammkapitals
- Anmeldung beim Firmenbuch durch Geschäftsführer in beglaubigter Form
- Firmenname – Unterscheidungskraft!
- Sitz der Gesellschaft
Unterlagen
- Gesellschaftsvertrag
- Beglaubigte Musterzeichnung der/des Geschäftsführer(s)
- Erklärung der/des Geschäftsführer(s) im Firmenbuchantrag, dass die Stammeinlage einbezahlt wurde und das Geld sich zur freien Verfügung der Geschäftsführer befindet
- Bestätigung der Bank über die Einzahlung des Stammkapitals
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes für Gebühren und
- Verkehrssteuern
Notwendiger Inhalt des Gesellschaftsvertrages
- Gesellschafter
- Firma (Firmenname)
- Sitz der Gesellschaft
- Unternehmensgegenstand
- Stammkapital und Stammeinlagen
- Dauer und Geschäftsjahr
- Bestimmungen über den Geschäftsführer
- Bestimmungen über die Generalversammlung
- Bestimmungen über den Jahresabschluss und Gewinnverteilung
- Bestimmungen über die Geschäftsanteile
- Bestimmungen über die Gründungskosten
Dieser notwendige Inhalt sind die gesetzlichen Grundvoraussetzungen, was in einem Gesellschaftsvertrag stehen muss.
Im Einzelfall muss auf die Gegebenheiten mit ergänzenden und ausführlichen Bestimmungen genau eingegangen werden.
Diese Checkliste ersetzt nicht eine anwaltliche Beratung, sondern dient zur Vorbereitung eines Termins.