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Erbrecht und Verlassenschaftsverfahren

Erbrecht Österreich

Was kann vererbt werden?

Unter Erbrecht werden alle jene Rechtsfolgen verstanden, die sich beim Tod eines Menschen ergeben. Nahe Angehörige, wie Kinder (darunter werden auch Enkelkinder und Urenkel verstanden), sowie Ehepartner und im Falle, dass keine Kinder vorhanden sind, die Eltern erben aufgrund des Gesetzes (gesetzliche Erbfolge).Man kann Erbe aber auch aufgrund eines Testamentes werden. In diesem Fall ist aber zu berücksichtigen, dass bestimmten Personen einen sogenannten Pflichtteil bekommen. Pflichtteilsberechtigte können nur gesetzliche Erben sein.

Vererblich sind grundsätzlich alle Vermögenswerte des Verstorbenen (z.B. Liegenschaften samt Häuser Fahrzeuge, Sparguthaben, Schmuck, Forderungen gegen andere Personen, diverse Rechte wie z.B. Patentrechte usw.) auch Schulden sind vererblich.

Nicht vererblich sind rein persönliche Rechte (z.B. persönliche Dienstbarkeiten, Wohnrecht, Gewerbeberechtigung, Unterhaltsansprüche o.Ä.).

Wie wird man Erbe?

Ist man zum Erbe berufen (entweder gesetzlich oder aus einer letztwilligen Verfügung) kann man das Erbe entweder ausschlagen oder antreten. Im Falle des Erbantritts ist es möglich eine bedingte oder eine unbedingte Erbantrittserklärung abzugeben. Eine bedingte Erbserklärung bedeutet, dass man für allfällige Schulden des Verstorbenen nur bis zur Höhe des Erbes haftet. Es gehen aber trotzdem alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen auf den oder die Erben über. Im Falle einer bedingten Erbserklärung muss eine genau Inventarisierung des Erbes gemacht werden, um den Wert der Verlassenschaft feststellen zu können. Im Falle einer unbedingten Erbserklärung tritt man ohne jede Beschränkung in sämtliche Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein, das heißt man haftet für allfällige Schulden des Verstorbenen auch mit seinem eigenen Vermögen.

Verlassenschaftsverfahren

Die Beratung und Vertretung bei Verlassenschaftsverfahren vor Gerichten und Notare und die Durchführung von Verlassenschaftsverfahrens ist ein Spezialbereich der Rechtsanwälte Piccolruaz & Müller.

Ihre rechtlich Begleitung reicht von Planung und Errichtung letztwilliger Verfügungen, wie Testamente, Vermächtnisse oder Schenkungsverträge auf den Todesfall, als auch prozessuale Begleitung in einem Verlassenschaftsverfahren, sei es vor einem Notar oder auch im streitigen Verfahren vor Gerichten um Pflichtteilsansprüche oder Erbrechte durchzusetzen.

Mit der Zustimmung aller Erben übernehmen wir auch die gesamte Abwicklung eines Verlassenschaftsverfahrens anstatt des vom Gerichtes bestellten Notares. Das Verfahren wird schriftlich abgewickelt und erspart Erben, welche nicht vor Ort sind, oft weite beschwerliche Zureisen.

Pflegevermächtnis

Seit der letzten Erbrechtsreform steht einer nahestehende Person, die die verstorbene Person in den letzten drei Jahren vor dessen Tod mindestens sechs Monate unentgeltlich gepflegt hat, ein sogenanntes Pflegevermächtnis zu. Dies ist ein gesetzliches Vermächtnis, welches der Verstorbenen nicht eigens in einem Testament anordnen muss. Der Anspruch dieses Vermächtnisses richtet sich gegen die Erben.

Unsere Experten zum Thema Erb- und Verlassenschaftsverfahren

Dr. Petra Piccolruaz

Dr. Petra Piccolruaz und Dr. Stefan Müller vertreten und unterstützen seit vielen Jahren Klienten bei der Durchsetzung ihrer Rechte im Zusammenhang mit Verlassenschaften sowohl bei Gericht als auch bei außergerichtlichen Beilegungen von Streitigkeiten.

Aufgrund der Erbrechtsänderung im Jahr 2016 sind viele rechtliche Fragen noch nicht eindeutig geklärt und bedürfen einer fachlichen Expertise. Da viele Ansprüche auch relativ rasch nicht mehr geltend gemacht werden können.

Dr. Stefan Müller

Weiter widmen sich unsere Experten neben der erbrechtlichen Beratung auch der Errichtung von Testamenten, Schenkungsverträge auf den Todesfall, Erbverträge, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.

Kontakt aufnehmen

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

Tel. +43 5552 62 286
Fax +43 5552 62 286-18
office@pm-anwaelte.at

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