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Serviceangebot: Wertsicherungsberechnung

Berechnungen mit Wertsicherungsklauseln sind bisweilen ziemlich mühsam. Wir verfügen über ein EDV-Programm, welches diesen Vorgang wesentlich vereinfacht und bieten ein entsprechendes Service an.

Pacht-, Miet-, Baurechtsverträge etc. werden durchwegs mit Wertsicherungsklauseln versehen. Die konkrete Berechnung der Wertsteigerung ist oft ziemlich mühsam. Wir verfügen nun über ein EDV-Programm, das diesen Vorgang wesentlich vereinfacht und möchten unseren Klienten und Geschäftsfreunden ein darauf basierendes Service anbieten.

Dazu müssen wir Ihnen zunächst die Funktionsweise dieses Programmes kurz erklären:

Von uns werden monatlich alle gängigen Indizes auf den neuesten Stand gebracht. Eingegeben werden weiters für jeden einzelnen Vertrag die Namen der Vertragspartner, der zu zahlende Mietzins, der vereinbarte Index sowie die Regelung, wann und wie sich dieser Zins bei einem Indexsprung verändert. Meine Kanzlei startet vierteljährlich einen Suchlauf. Das Programm durchforstet dann alle eingetragenen Verträge und überprüft, ob eine Zinserhöhung eingetreten ist oder nicht. Dort, wo dies der Fall ist, nimmt es eine detaillierte Berechnung vor und druckt eine entsprechende Vorschreibung aus. Der Vertragsverlauf kann jederzeit dokumentiert werden. Muster finden Sie in der Beilage.

Das Programm merkt sich die letzte Indexerhöhung und geht beim nächsten Sprung vom gespeicherten Betrag aus. Selbstverständlich können Betriebskosten und Mehrwertsteuer entsprechend ausgewiesen werden.

Verträge, die wir neu errichten, werden von uns grundsätzlich vorgemerkt. Alte Verträge, die von uns erstellt wurden, werden auf Wusch ebenfalls kostenlos eingetragen. Für jede Abfrage, die eine Erhöhung des Zinses ergibt, verlangen wir eine Gebühr. Sie beträgt 1/4 des ersten Zinserhöhungsbetrages. Wir überwachen gerne auch Verträge, welche nicht von uns errichtet worden sind. In einem solchen Fall verlangen wir eine kleine Gebühr für die Ersteintragung.

Dieses Programm wird in meiner Kanzlei von der eigens dazu ausgebildeten Mitarbeiterin Patricia Warger betreut. Falls Sie sich für dieses interessieren, setzen Sie sich bitte mit ihr in Verbindung (DW 14). Unser Programm ist übrigens hervorragend auch für Hausverwaltungen geeignet. Wir selbst, das darf ich an dieser Stelle nochmals anmerken, übernehmen solche Tätigkeiten gerne und zu sehr konkurrenzfähigen Honoraren. Wir haben auch für diese Tätigkeit ein eigenes, maßgeschneidertes EDV-Programm. Die Hausverwaltungen werden von Mag. Patrick Piccolruaz (DW 29) betreut.

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

Tel. +43 5552 62 286
Fax +43 5552 62 286-18
office@pm-anwaelte.at

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