Sobald wir verblichen sind, heißen wir in der Sprache der Juristen „Erblasser” - und haben als solche nicht unbeträchtliche Verpflichtungen. Laut Gesetz haben die Hinterbliebenen Anspruch auf den sogenannten „Pflichtteil”, der auf römische Traditionen zurückgeht. Erst wenn diese Grundverpflichtungen abgedeckt sind, kommt der „letzte Wille” zum Tragen.
In dieser Ausgabe von Paragraphen & Mehr möchten wir Ihnen ein paar Grundregeln in Sachen Vererbung vorstellen. Oft liegt der Teufel aber im Detail. Sie sollten sich deshalb beizeiten gemeinsam mit einem Fachmann einen Überblick über Ihre persönliche Situation verschaffen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihr „letzter Wille” schlussendlich nicht an letzter Stelle steht.
Allein in den letzten drei Jahren ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen um 800 Fälle pro Jahr gestiegen. Eine halbherzige Reform soll nun die Sanierung erleichtern. Im neuen Insolvenzrecht haben sich offenbar diverse Interessensgruppen durchgesetzt und verhindern eine wirkliche Entschuldung von Betrieben unter richterlicher Aufsicht. Lesen Sie mehr dazu auf Seite 3.
Dr. Petra Piccolruaz