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Kündigungsschutz für Behinderte

Einer der Hauptgründe, weshalb viele Unternehmen keine Menschen mit Behinderung einstellen, ist der so genannte „besondere Kündigungsschutz“. Personalverantwortliche befürchten, sich von einem/r Mitarbeiter/in nie wieder trennen zu können, auch wenn eine Zusammenarbeit de facto nicht mehr möglich ist. Die Praxis zeigt, dass diese Befürchtungen unbegründet sind.

Der erhöhte Kündigungsschutz bedeutet, dass Arbeitgeber/-innen vor Ausspruch einer Kündigung die Zustimmung des Behindertenausschusses einholen müssen. Dieser Kündigungsschutz entsteht erst nach dem sechsten Monat des Arbeitsverhältnisses. Kein Schutz für den Menschen mit Behinderung besteht allerdings bei einvernehmlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Enden eines befristeten Arbeitsverhältnisses durch Zeitablauf und bei berechtigter, fristloser Entlassung. In den letzten zehn Jahren wurde der Behindertenausschuss in Vorarlberg genau einmal bemüht. Alle anderen Kündigungen wurden in Gespräche mit dem Bundessozialamt geklärt, ohne dass der Ausschuss einberufen werden musste.

Gründe für Kündigungen von Mitarbeiter/-innen mit Behinderung sind in denselben Bereichen zu finden, wie bei Menschen ohne Behinderung. So kann es sein, dass ein/e Mitarbeiter/-in wegen zu vielen  und/oder langen Krankenständen gekündigt wird. Ebenso zählen dazu eine gesunkene Auftragssituation mit notwendigen personellen Kürzungen wie auch Gründe, die sich im persönlichen Verhalten des/r Mitarbeiters/-in begründen. In seltenen Fällen kann auch die behindertenbedingte Minderleistung einen Kündigungsgrund darstellen, jedoch wird diese in den meisten Fällen durch Förderungsmaßnahmen ausgeglichen.

Es gibt überwiegend positive Erfahrungen von Unternehmen, welche vermehrt behinderte Arbeitnehmer/-innen eingestellt haben. In der Regel sind solche Mitarbeiter besonders motiviert und haben Freude an der Arbeit bzw. ihrer Beschäftigung.

Hinweisen möchten wir noch auf eine Unternehmensplattform mit dem Namen „dafür“. Diese ist aus dem Projekt „dafür – Dauerhafte Arbeit für Menschen mit Behinderung“ entstanden. Unternehmen können sich zu einer kostenfreien Mitgliedschaft bei dieser Plattform anmelden. Gefördert wird sie aus Mitteln der Beschäftigungsoffensive der österreichischen Bundesregierung für Menschen mit Behinderung und des Europäischen Sozialfonds.

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

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