Vandans (VN-tw) Wie bereits mehrfach in den "VN" berichtet, klagte ein Gastwirt die Gemeinde, weil diese ihm die Aufnahme seines Betriebes in den Ortsprospekt verweigerte. Der FPÖ-dominierte Gemeindevorstand hatte beschlossen, sein Landhaus wegen Beschwerden aus dem Hochglanzprospekt zu streichen. Das Oberlandesgericht gab der Klage des Wirtes nun recht.
In dem seit rund zwei Jahren anhängigen Gerichtsfall hatte der Oberste Gerichtshof zunächst entschieden, daß Tourismusgemeinden verpflichtet seien, alle Betriebe im Ort in den sogenannten Ortsprospekt aufzunehmen. Zitat: ”Es sei denn, es liegen sehr schwerwiegende sachliche Gründe für den Ausschluß vor.”
Das Landesgericht Feldkirch hatte nach Prüfung des Sachverhalts feststellen müssen, daß keinerlei Gründe vorliegen und gab der Klage des Wirtes Ernst Platzer statt. Die Gemeinde Vandans erhob gegen das Urteil Berufung, wodurch der fall vor das Innsbrucker Oberlandesgericht kam. Auch dort bestätigten die Richter das Urteil der Kollegen in Feldkirch und verpflichteten die Gemeinde, den empörten Wirt wieder ins Prospekt aufzunehmen. Ein Ausschluß dürfe nur dann geschehen, wenn in einem Gastronomieunternehmen schwere Mißstände festgestellt werden.
Bundesweite Bedeutung
Weil dies im gegenständlichen Fall nicht zur Diskussion gestanden habe, hätte sich das Gericht mit der Frage, ob eine Gemeinde überhaupt Sachkompetenz zur Prüfung von Mißständen besitze, gar nicht auseinandergesetzt, erklärt Rechtsanwalt Dr. Stefan Müller. ”Um diese grundsätzlichen Fragen bindend für ganz Österreich klären zu lassen, hat das Oberlandesgericht festgestellt, daß eine Revision an den Obersten Gerichtshof zulässig ist.”
Ob die Gemeinde unter FPÖ-Bürgermeister Burkhard Wachter dieses Rechtsmittel ausschöpfe und damit weitere Kosten aus dem Gemeindesäckel riskiere, sei unter den Mandataren zu entscheiden, meint Dr. Müller. ”Immerhin wird der Prozeß gegen einen Gemeindebürger geführt und dauert schon mehr als zwei Jahre.” Seiner Ansicht nach seien die Chancen der Gemeinde, beim Obersten Gerichtshof ”zu obsiegen”, allerdings gering.
Vorarlberger Nachrichten, 17.04.1993