suchen

Zürs: Umweg zur Jausenstation?

Ein Grundbesitzer klagt die Zürser Liftgesellschaften wegen Vertragsbruch
Bludenz, Zürs (VN-gz) Mit einem Rechtsstreit der "besonderen" Art sehen sich die Liftgesellschaften von Zürs konfrontiert. Sowohl die Bergbahnengesellschaft Walch & Co. (Seekopfbahn) als auch die Skilifte Zürs wurden von einem Grundbesitzer auf Vertragsbruch geklagt. Vorwurf des Klägers: Das Präparieren der Piste auf seinem Grundstück erfolge nicht auf der vereinbarten "Linie", außerdem überfahren die Pistengeräte der Skilifte Zürs sein Eigentum widerrechtlich. Ein Urteil steht noch aus.

Die Ursache für den jetzt bis auf die Bühne der Anwälte getragenen Streit zwischen dem Bludenzer ÖVP-Stadtvertreter Albert Vögel und den Zürser Liftgesellschaften liegt bereits Jahre zurück. Vögel, er ist Eigentümer eines rund ein Kilometer langen Pistenstücks der „Seekopf“-Abfahrt, beabsichtigte bereits vor mehr als zehn Jahren, auf seinem in der Mitte der Abfahrt liegenden Grundstück eine „Jausenstation“ einzurichten. Ein entsprechendes Ansuchen auf Umwidmung wurde beim Lecher Flächenwidmungsausschuß eingebracht, wo man, so der Bürgermeister Ludwig Muxel, „zum Ergebnis kam, daß das Objekt nur dann verwirklicht werden kann, wenn der Standort versetzt wird“. Als weitere Hürde im „Rennen“ um die geplante Jausenstation entpuppte sich für den Bludenzer die notwendige Einrichtung der Strom- und Wasserzufuhr, die über das Grundstück von „Zürserhof“-Chef Willi Skardarasy, der auch Geschäftsführer der Zürser Skilifte ist, erfolgen müßte. Ein diesbezügliches „Nein“ von Skardarasy brachte bei Vögel das „Faß endgültig zum Überlaufen“.

20 Jahre alles toleriert

„Will man von anderen Leistungen haben, die nicht durch Verträge gedeckt sind, dann muß man damit rechnen, daß man eingebremst wird“, verteidigt Vögel seinen Standpunkt. Er sei 20 Jahre bereit gewesen, das Überfahren seines Grundstückes zu dulden, obwohl keine Rechtsgrundlage dafür bestehe. Außerdem werde sein Grundstück von den Maschinen der „Seekopf“-Bahn nicht an der festgelegten „Linie“ präpariert. „Wenn man in Zürs glaubt, alles haben zu müssen, dann muß man damit rechnen, daß ein anderer auch dabei mitnascht“, fühlt sich Vögel übervorteilt. Er habe sich in der Diskussion jetzt auf den Rechtsstandpunkt zurückgezogen, er verlange, daß der bestehende Vertrag eingehalten werde.

Zögert Gemeinde Lech?

Eindeutig als „Stellvertreterkrieg bewertet Dr. Stefan Müller, der Rechtsvertreter der Zürser Skiliftanlagen, den jetzigen Rechtsstreit. „Die Skilifte sind keineswegs vertragsbrüchig. Das Präparieren auf der idealen Linie ist aus technischer Sicht einfach nicht möglich.“ Außerdem erhalte Vögel eine Entschädigung (rund 250.000,00 Schilling/Jahr) für die gesamte Fläche, obwohl nur ein geringer Teil davon präpariert oder überfahren werde, sieht Müller den Grundbesitzer keineswegs als „Opferlamm“. Das einzige, was Vögel damit bezwecke, sei „Druck auf die Gemeinde und Willi Skardarasy auszuüben“. Daß das Ganze soweit gekommen sei, verdanke man aber nicht zuletzt der Gemeinde, die „leicht in der Lage gewesen wäre, die Pistenpräparierung im Rahmen des Sportgesetzes einzuräumen“. Ein entsprechender Antrag liege bereits seit zehn Monaten bei der Gemeinde, Bescheid gebe es bis heute keinen.

Bürgermeister Ludwig Muxels einziger Kommentar: „Wir könnten ein Recht auf Präparierung einräumen, aber zuerst müssen wir abwarten, ob die Streitparteien zivilrechtlich zu einer Einigung kommen.“

Vorarlberger Nachrichten, 21.12.1993

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

Tel. +43 5552 62 286
Fax +43 5552 62 286-18
office@pm-anwaelte.at

Kontakt aufnehmen


CAPTCHA-Bild

* Diese Informationen sind notwendig um Doppelvertretungen/Interessenskollisionen zu vermeiden.