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Immobilienkauf ohne Risiko - 09/2010

Immobiliengeschäfte lassen sich selbstverständlich, so wie jeder andere Kauf, per Handschlag besiegeln. Da es aber meist um sehr viel Geld und dann um die Eintragung ins Grundbuch geht, ist ein schriftlicher Vertrag erforderlich. Dabei kann der Verzicht auf den Beistand eines Fachmannes teuer zu stehen kommen.
Wozu brauche ich da einen Anwalt oder Notar – der kostet nur Geld und tauscht im fertigen Vertrag die Namen aus. Solche Meinungen sind zu hören, wenn es um die Besiegelung kostspieliger Kauf- und Verkaufsgeschäfte geht. „Mancher Kaufvertrag ist in der Erstellung wirklich nicht sehr aufwendig. Allerdings ist das nur ein Teil der Kaufabwicklung. Der Anwalt oder Notar kümmert sich als Treuhänder auch um alle anderen Belange, die mit dem Kaufvertrag im Zusammenhang stehen. Und da kann es für Beteiligte fatale und kostspielige Folgen haben, wenn nicht alle Aspekte berücksichtigt werden.“ darauf verweist Rechtsanwalt Mag. Patrick Piccolruaz, P&M Immobilien- und Vermögenstreuhand GmbH, Bludenz.
Da ist einmal die Funktion des Anwalts als Treuhänder. Er übernimmt den vereinbarten Betrag für eine Immobilie und deponiert das Geld auf einem separaten und nur für den Verkauf eingerichteten Treuhandkonto. Die Überweisung an den Verkäufer erfolgt erst, wenn das Rechtsgeschäft auch im Grundbuch eingetragen ist. Das schützt Käufer und Verkäufer. Ohne diese Sicherheit kann der Käufer viel Geld verlieren, wenn z.B. das Geld bei Verkäufer vor der Eintragung im Grundbuch im Rahmen eines Exekutionsverfahrens gepfändet wird.

Grundstücks-Zufahrt
Bei Grundstückskäufen ist es immer wieder die Frage der Zufahrt, die Probleme bereiten kann“, weiß Rechtsanwalt Mag. Piccolruaz. „Selbstverständlich hat der Rechtsanwalt vor der Unterzeichnung eines Kaufvertrages genau zu prüfen, ob und wie ein Objekt oder Grundstück belastet ist. Er muss aber auch klarstellen, dass ein Baugrundstück über eine gesicherte Zufahrt verfügt.“ Auch wenn eine Zufahrt in Form einer Dienstbarkeit über fremden Grund vorhanden ist, gehört das abgeklärt. Mag. Piccolruaz: „Nicht selten sind solche Rechte per Vertrag nur an eine bestimmte Person gebunden und nicht automatisch übertragbar.

Mag. Patrick Piccolruaz
Rechtsanwalt in Bludenz

VN, Leben & Wohnen, 26.09.2010

 

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

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