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Käuferschutz beim Bauträgervertrag

Wer eine Wohnung von einem Bauträger kauft, sollte den Kauf- beziehungsweise Vorvertrag von einem Fachmann prüfen lassen. Gerät der Bauträger nämlich während der Bauphase in Zahlungsschwierigkeiten oder geht er gar in Konkurs, kann dies für den Käufer existenzielle Folgen haben. Nur eine genaue Anwendung der Bestimmungen im Bauträgervertragsgesetz (BTVG) kann ihn davor schützen.

Das Gesetz sieht vor, dass der Bauträger die Rechte des Wohnungskäufers durch Eintragung ins Grundbuch absichert. Erst wenn dies geschehen ist, darf der Kaufpreis nach einem Ratenplan bezahlt werden, der sich am Baufortschritt orientiert. Außerdem müssen die behördlichen Genehmigungen vorliegen. Die Liegenschaft muss frei von Lasten sein. Sämtliche notwendigen Genehmigungen - allenfalls auch eine der Grundverkehrsbehörde - müssen erteilt sein.

Gemäß Bauträgervertragsgesetz muss ein Treuhänder den Verkauf abwickeln. Ist nur eine der geforderten Voraussetzungen nicht erfüllt, darf er dem Bauträger kein Geld ausbezahlen.

Zu diesem Prozedere gibt es eigentlich nur eine Alternative: All diese Sicherstellungen sind nicht nötig, wenn der Bauträger dem Käufer eine Bankgarantie in der Höhe des gesamten Kaufpreises übergibt

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

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