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Betriebsübergabe klar geregelt

Gerade in der Fremdenverkehrs-Branche sind Betriebsübergaben oft sehr schwierig. Der Betrieb ist nicht nur Unternehmen, sondern oft auch „Heimat“ der Übergeber. Umso wichtiger ist es, vorausschauende Regelungen zu treffen. Sonst sind Streitigkeiten vorprogrammiert.
Es gibt verschiedenste Modelle, wie derartige Vermögenstransfers sowohl für den Übergeber als auch für den Übernehmer optimal gestaltet werden können. Neben einer langsamen Übergabe und sukzessiven Einbindung des Übernehmers in die Geschäftsführung besteht die Möglichkeit, ein Unternehmen zu verpachten oder gegen die Auszahlung einer Leibrente zu übergeben. Generallösungen gibt es allerdings nicht.
In vielen Fremdenverkehrsbetrieben wohnt die Familie des Senior-Chefs im Unternehmen. Ist für diese ein Wohnungswechsel nicht möglich, müssen gesonderte Vereinbarungen für diese Wohnung gefunden werden, um künftige Konflikte zwischen Übernehmer und Übergeber zu vermeiden.

Familiennachfolge

„Bei der Übergabe innerhalb der Familie ist oft ein wesentlicher Knackpunkt die Abfindung der übrigen Familienmitglieder beziehungsweise der Geschwister,” hat Dr. Stefan Müller als Experte für Wirtschaftsrecht schon oft erfahren.
Als ersten Schritt empfiehlt er, eine unabhängige Bewertung des Unternehmens vornehmen zu lassen. Anschließend ist viel Fingerspitzengefühl notwendig, um den „weichenden“ Geschwistern klar zu machen, dass eine vollständige Ablöse für das Unternehmen in der Regel finanziell nicht tragbar ist. Dr. Müller: „Bei geschickter rechtlicher Beratung ist es aber oft möglich, gewisse Begünstigungen für die Weichenden zu finden (wie zum Beispiel befristete Wohn- oder Nutzungsrechte), die es letztendlich leichter machen, zu einer für alle befriedigenden Lösung zu kommen.”

Faire Übergabe an Fremde

Die Übergabe an einen Fremden geht natürlich von anderen Voraussetzungen aus. Der Kaufpreis muss aber auch in diesem Fall so gewählt werden, dass das Unternehmen lebensfähig bleibt.
Oft kann es vernünftig sein, das Unternehmen umzugründen, um einen Wechsel besser vorzubereiten. Als Nebeneffekt dieser Umgründung ergibt sich meist, dass eine klare Trennung zwischen Privat- und Unternehmens-vermögen vollzogen werden kann. Dies ist gerade im Hinblick auf Krisenfälle ein sehr wesentlicher Nutzen.
„Unsere langjährige Erfahrung hat gezeigt, dass Unternehmensnachfolgen - aber auch privater Vermögenstransfer - einer detaillierten und vernünftigen Übergabeplanung bedürfen”, erklärt Rechtsanwalt Dr. Müller, der bereits zahlreiche Firmenübergaben begleitet hat.

Vorsorge nicht vergessen

Er empfiehlt den Unternehmern - aber auch Privaten, welche Vermögen übergeben - außerdem eine Katastrophenplanung. Etwa für den Fall eines plötzlichen, krankheitsbedingten Ausscheidens aus dem Familienbetrieb oder gar eines plötzlichen Todes sollten Vorkehrungen getroffen werden. Die Experten der Kanzlei Piccolruaz & Müller sind Ihnen gerne dabei behilflich, die für Sie optimale Absicherung und Übergabelösung zu finden.

Rundum-Service

... bei Betriebsübergaben
und Vermögenstransfers:

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Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

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