Wer Immobilien vererben oder verschenken möchte, sollte schnell handeln.
Immobilienübertragungen werden in Zukunft wesentlich aufwändiger und teurer. Die Regierung plant drastische Gesetzesänderungen. Aus informierten Kreisen ist zu vernehmen, dass die neuen Bestimmungen schon im Laufe dieses Jahres in Kraft treten sollen. Vor allem wer Immobilien vererben oder verschenken möchte, sollte rasch reagieren.
Einheitswert fällt
Bei der Weitergabe von Immobilien hebt der Staat Grunderwerbsteuer ein. Bei Verkäufen sind 3,5 Prozent des Kaufpreises abzuliefern. Bei Schenkungen, Erbschaft oder einer sonstigen Übergabe innerhalb der Familie wie etwa bei einer Scheidung beträgt die Grunderwerbsteuer zwei Prozent des dreifachen Einheitswertes. Der Einheitswert ist eine behördlich festgelegte Größe, die weit unter dem wirklichen Wert der Immobilie liegt. Hier setzt nun die „Reform” der Regierung an. Anstelle des Einheitswertes zieht sie nun den Verkehrswert zur Berechnung heran und erhöht so die Grunderwerbsteuer drastisch.
In einem Stufentarif steigt der Steuersatz von 0,5 % (Verkehrswert bis 250.000 Euro) über zwei Prozent auf 3,5% (über 400.000 Euro). Die Kosten der Immobilienübertragung können sich durch die neuen Bestimmungen mehr als verdoppeln: Ein durchschnittliches Einfamilienhaus in Vorarlberg kostet inklusive Grundstück 350.000 bis 500.000 Euro. Der Einheitswert für eine solche Immobilie liegt meist bei zirka 50.000 Euro. Während früher bei einer Schenkung oder Erbschaft rund 3000 Euro Grunderwerbsteuer zu bezahlen waren, sind nun zirka 8000 Euro abzuliefern.
Zudem wird künftig wohl auch die Eintragungsgebühr beim Grundbuch vom Verkehrswert und nicht mehr vom dreifachen Einheitswert berechnet werden. Die Regierung hat diesbezüglich zwar noch nichts Genaueres verlauten lassen. Eine Erhöhung der Kosten ist aber wahrscheinlich.
Teure Gutachten nötig
Um festzustellen, wie hoch der Wert einer Immobilie tatsächlich ist, wird künftig wohl ein gerichtlich beeideter Gutachter zugezogen werden müssen. Das Gutachten kostet noch einmal 1500 Euro oder mehr. Denn ein Immobilienspiegel (zum Beispiel der Wirtschaftskammer) oder andere Übersichten sind zu unpräzise und gehen nicht auf lokale Gegebenheiten ein.
Rasches Reagieren spart Steuern
Bei Schenkungen und Erbschaften fällt zwar nicht zusätzlich noch Immobilienertragssteuer an, trotzdem summieren sich die restlichen Posten gewaltig. Die Regierung möchte den Betroffenen möglichst wenig Zeit geben, um zu reagieren.Die neuen Bestimmungen sollen so rasch wie möglich in Kraft treten. Wir empfehlen deshalb: Machen Sie sich Gedanken darüber, ob Übergaben im Familienverband nicht doch vorgezogen werden sollen. Die Übergeber können zum Beispiel durch den Vorbehalt des Fruchtgenuss- oder Wohnrechtes sowie mit Belastungs- und Veräußerungsverboten abgesichert werden. Auch der geplante Verkauf einer Immobilie sollte schnellstmöglich durchgezogen werden. Gerne analysieren wir Ihre individuelle Situation und empfehlen Ihnen die bestmögliche (und steuersparendste) Abwicklung.