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Vermietung an Mitarbeiter

Erhebliche Kosten können entstehen, wenn der Mietvertrag mit einem Mitarbeiter nicht klar vom Dienstvertrag getrennt besteht. „Wird nämlich aufgrund des Arbeitsverhältnisses ein Quartier gewährt, so liegt ein entsprechender Sachbezug vor, für den ein Dienstgeberanteil anfällt,” erklärt Rechtsanwalt Mag. Patrick Piccolruaz. Diese Mehrkosten sind zu vermeiden, wenn Folgendes beachtet wird:

  • Der Mietvertrag ist vom Arbeitsvertrag völlig zu trennen.
  • Im Arbeitsvertrag wird vermerkt, dass kein Quartier zugesichert ist.
  • Es ist ein separater schriftlicher Mietvertrag mit „fremdüblicher” Miete abzuschließen.
  • Die Miete wird vom Mitarbeiter separat überwiesen. Der Arbeitgeber behält sie nicht vom Lohn oder Gehalt ein.

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

Tel. +43 5552 62 286
Fax +43 5552 62 286-18
office@pm-anwaelte.at

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