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Unterhalt für das "Kuckuckskind" - 08/2009

Wie lange kann ein Ehemann, der Unterhalt gezahlt hat, ohne der Vater zu sein, Ersatz fordern und von wem?

Zehn Prozent der Kinder stammen von einem anderen Erzeuger als dem, der sich - die längste Zeit - dafür gehalten hat. Gerichte haben sich in letzter Zeit vermehrt damit zu beschäftigen, weil sich die technischen Möglichkeiten des Nachweises verbessert haben.

Ansprüche stehen dem Scheinvater nicht nur gegen den Erzeuger, sondern auch die Frau zu, die ihn betrogen hat. Sowohl die Frage wie lange zurück Ansprüche geltend gemacht werden können als auch das Ausmaß derselben steht im Raum.

Verjährungsfrist
Die Verjährungsfrist fängt zu laufen an, wenn der Anspruch entstanden und fällig ist. Andererseits soll der Schuldner vor einer Inanspruchnahme für lange zurückliegende Verbindlichkeiten geschützt werden. Bei wiederkehrenden Ansprüchen räumt die Rechtsordnung dem Gläubiger eine dreijährige Frist ein. Spannend ist aber neben der Frist zudem die Frage, ab welchem Zeitpunkt diese zu laufen beginnt.

Geltendmachung eines Anspruches
Maßgeblich ist, dass die kurze dreijährige Frist erst zu laufen beginnt, wenn der Anspruch auch durchgesetzt werden kann. Das ist frühestens mit der Aberkennung der bisherigen Vaterschaft gegeben. Es wird lediglich Ersatz in dem Umfang zugesprochen, in dem der wahre Vater sich die Zahlung von Unterhalt erspart hat. Auch wenn ein reicher Scheinvater viel mehr geleistet hat als es der wirkliche gekonnt hätte.

Kein Anspruch gegen das Kind
Gegen das Kind besteht kein Anspruch. Selbst wenn beim Kind Vermögen vorhanden sein sollte, weil es etwa von den Großeltern geerbt hat, liegt ein gutgläubiger Verbrauch“ vor.

Dr. Petra Piccolruaz
Rechtsanwältin in 6700 Bludenz
 

 

VN, 08.08.2009

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

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6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

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