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Firmenanwalt

Wirtschaftstreibende sind mit einer ständig wachsenden, nicht mehr überschaubaren Normenflut konfrontiert. Diese geht jetzt nicht nur von Wien, sondern auch von Brüssel aus. Die Zahl der kundgemachten Gesetze und Verordnungen erreicht jährlich neue Rekorde. Umfaßte z.B. das Bundesgesetzblatt Anfang der 70iger Jahre noch 2.000 Seiten, so sind es jetzt bereits mehr als 5.000. Das Amtsblatt der EU dürfte etwa die gleiche Menge Papier produzieren. Angesichts dieser Tatsache mutet die Bestimmung des § 2 des österreichischen bürgerlichen Gesetzbuches, wonach sich niemand damit entschuldigen kann, daß er ein gehörig kundgemachtes Gesetz nicht kannte, einigermaßen realitätsfremd an. Um diese Problematik in den Griff zu bekommen, richten sich größere Firmen eigene Rechtsabteilungen ein. Kleine und mittelgroße Firmen können dies aber nicht tun.

Wir sind für eine steigende Zahl solcher Unternehmungen als "Firmenanwalt" tätig. Die Zusammenarbeit ist bisweilen so intensiv, daß man quasi von einer Auslagerung der Rechtsabteilung in unsere Kanzlei sprechen kann. Von großem Nutzen ist es, wenn wir nicht nur die maßgeblichen Entscheidungsträger der Firmen persönlich kennen, sondern auch deren Produktpalette, die wichtigsten Geschäftspartner, die Organisationsstruktur und schließlich die Art jener Geschäftsfelder, die am meisten rechtliche Probleme machen. Nach jahrelanger Zusammenarbeit spielt sich die Beratung dann derart harmonisch ein, daß wir mit den Führungsleuten fast nur noch telefonisch und per Fax verbunden sind. Es genügt, daß sie uns einen abzuschließenden Vertrag oder die Bedingungen ihres Partners übermitteln und wir wissen bereits genau, in welcher Richtung sie zu prüfen sind. Tritt einmal ein größeres oder strukturelles Problem auf, so kann in einer Sitzung davon ausgegangen werden, daß uns nicht die ganze Firmengeschichte und der Background des Vorganges erzählt werden muß, wir können sofort mit der Problemlösung beginnen, da wir quasi in den Geschäftsprozeß einbezogen waren. Es versteht sich von selbst, daß in solchen Fällen eine gute Zusammenarbeit mit dem Steuerberater, aber auch mit anderen Beratern der Firma z.B. dem Patentanwalt usw. Voraussetzung ist. Diese Art der anwaltlichen Tätigkeit ist für beide Teile sehr fruchtbringend. Der Klient kann bei seinen Anfragen jeweils den gesamten Hintergrund als bekannt voraussetzen. Wir wiederum können uns für die spezifische Problematik des Unternehmens die entsprechende Literatur besorgen und uns "vorbeugend!" einlesen. Die Kommunikation zwischen Anwalt und Klient erreicht beiderseitig ein hohes Voraussetzungsniveau und läuft mit beachtlicher Geschwindigkeit ab. Dabei werden alle modernen Telekommunikationsmittel eingesetzt. Die Kostenfrage wird im voraus besprochen, so daß sie von der betroffenen Firma einkalkuliert werden kann. Im Grund empfinden wir die Beziehung tatsächlich so, wie wenn wir ein Teil dieser Firma, eben deren Rechtsabteilung wären. Zu unseren Aufgaben im Rahmen einer solchen Tätigkeit gehört es auch, die Firma vorausschauend auf neue Rechtsentwicklungen aufmerksam zu machen, um ihr die Anpassung zu erleichtern bzw. diese zu beschleunigen.

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

Tel. +43 5552 62 286
Fax +43 5552 62 286-18
office@pm-anwaelte.at

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