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EU beseitigt Hürden im Wirtschaftsverkehr

Die Finanz- und Eurokrise hat viele andere außermonetäre EU-Aktivitäten für den gemeinsamen Wirtschaftsraum in den Hintergrund treten lassen. Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit arbeitet die EU aber konstant an Verbesserungen im Verbraucherschutz und an rechtlichen Erleichterungen für den Wirtschaftsverkehr. Das neu vorgeschlagene einheitliche europäische Kaufrecht soll der internationalen Vernetzung Rechnung tragen. Flankiert werden diese Bemühungen durch vereinfachte und schnellere Verfahren wie etwa im Bereich des Mahnwesens. Ein Rückfall in die Zeit vor der EU ist nicht mehr vorstellbar.
Von Seiten des Europäischen Gerichtshofes wird der Druck auf öffentliche Auftraggeber erhöht. Übergangene Bieter könnten künftig auch dann zu Schadenersatz kommen, wenn dem Auftraggeber kein Verschulden mehr nachgewiesen wird.
Wir befassen uns in dieser Ausgabe auch mit den Prüf- und Warnpflichten eines Unternehmers, die schon relevant sind, bevor der eigentliche Vertrag unterschrieben ist. Auch die Tücken der Verjährung stellen wir kurz dar. 

Wir wünschen Ihnen eine besinnliche und frohe Advents- und Weihnachtszeit.

Stefan Müller, Rechtsanwalt, Bludenz

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

Tel. +43 5552 62 286
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