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Anwaltsgeheimnis ist sicher

Anwälte dürfen keinerlei vertrauliche Informationen über ihre Klienten an andere weitergeben.

Die anwaltliche Pflicht zur Verschwiegenheit ist ein Garant des Rechtsstaates. Sie soll Klienten davor schützen, dass vertrauliche Informationen, die sie ihrem Anwalt im Rahmen eines Mandatsverhätnisses oder bereits bei dessen Anbahnung anvertraut haben, weitergegeben werden. Ohne dieses „Anwaltsgeheimnis” wäre eine entsprechende Rechtsvertretung vor Gerichten und Behörden nicht denkbar.

Wenn es im Interesse seiner Klienten ist, dass nichts nach außen dringt, muss ein Rechtsanwalt über alle ihm anvertrauten Informationen oder auch Fakten, die ihm in dieser Sache sonst in seiner beruflichen Eigenschaft bekannt geworden sind, Stillschweigen bewahren.

Vor Gerichten oder in sonstigen behördlichen Verfahren hat er das Recht, sich auf das Anwaltsgeheimnis zu berufen und Angaben zu verweigern. Dieses Recht darf durch gerichtliche oder sonstige behördliche Maßnahmen nicht umgangen werden. So dürfen etwa keine Kanzleiangestellte einvernommen oder Dokumente und Datenträger beschlagnahmt werden.

Dabei kommt es nicht darauf an, ob bereits ein anwaltliches Vertretungsverhältnis vereinbart wurde oder nicht. Wer sich einem Rechtsanwalt in der Absicht, von diesem vertreten zu werden, anvertraut oder ihm Unterlagen übergibt, hat einen Anspruch auf die Verschwiegenheit des Anwalts.

Grenzen der Verschwiegenheit

Es gibt nur wenige Ausnahmen - beispielsweise, wenn ein Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besteht. Vertritt ein Anwalt - etwa im Zuge von Vertragsverhandlungen - mehrere Parteien, muss er alle seine Klienten über die Details aufklären. Er darf in einem solchen Fall auch dann relevante Fakten weitergeben, wenn ihn einer der Beteiligten nicht von seiner Verschwiegenheitspflicht entbinden möchte. Dies kann etwa von Bedeutung sein, wenn Nebenabreden zum schriftlichen Vertrag getroffen oder „inoffizielle“ Zahlungsverpflichtungen festgelegt wurden.

Verletzung streng geahndet

Von diesen Ausnahmen abgesehen ist eine Verletzung der anwaltlichen Schweigepflicht ein schwerwiegender Rechtsbruch, der vom Disziplinarrat der Anwaltskammer streng geahndet wird. In der Praxis kommen solche Fälle so gut wie nie vor, da der Betreffende damit die Grundlage für seine Berufsausübung riskiert. Der Verstoß kann nämlich sogar zu einem Berufsverbot für den Anwalt führen. Das Anwaltsgeheimnis hat sich bisher allen Angriffen erfolgreich entzogen, ein Mandant kann daher unbedingt darauf vertrauen.

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

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Vorarlberg, Österreich

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