Fast an jedem Gerichtsort gibt es Pseudorechtsgelehrte, die zu „günstigen Konditionen“ Verträge verfassen. Rechtsanwälte mögen zwar etwas teurer sein, sie bieten aber eine Reihe von Vorteilen, an die man bei einer Auftragserteilung denken sollte:
Rechtsanwälte können als Treu-händer den Geldbetrag für einen Grundstücks- oder Im-mobilienkauf auf einem Son-derkonto deponieren bis alle Voraussetzungen für die Grundbuchseintragung hergestellt sind. Ist dies geschehen, zahlen sie aus. Manchmal stellen sich aber wider Er-war-ten Hindernisse ein und der Vertrag muss rückgängig gemacht werden. In diesem Falle geht die volle Summe an den Käufer zurück. Passiert - was selten genug vorkommt - wirklich einmal ein Malheur, so verfügt ein Rechtsanwalt über eine Haftpflichtversicherung, die alle wie immer gearteten Schäden abdeckt.
Neben einem Artikel mit Tipps für Grundstücksgeschäfte befassen wir uns in dieser Ausgabe speziell mit dem Vergaberecht. Dieses Rechts-gebiet befindet sich im ständigen Wandel, erfüllt aber offenkundig seine Funktion als Riegel gegen die Freunderlwirtschaft.
Dr. Stefan Müller