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Treuhandschaft

Meist geht es darum, daß zur weiteren Verwendung der bei uns deponierten Gelder verschiedene Verhandlungsziele errichtet werden oder bestimmte Grundbuchseintragungen durchgeführt werden müssen.

Im Zuge solcher Projekte kommt es immer wieder zur Übernahme von Treuhandschaften. Sie bedeutet in etwa, daß wir für mehrere am Projekt beteiligte Personen Vermögensstücke nach bestimmten Richtlinien verwalten müssen. Meist geht es darum, daß zur weiteren Verwendung der bei uns deponierten Gelder verschiedene Verhandlungsziele erreicht werden oder bestimmte Grundbuchseintragungen durchgeführt werden müssen. In einem einfachen Fall übergibt uns der Verkäufer eines Grundstückes den verbücherungsfähigen Vertrag mit einer Ranganmerkung (sie sperrt das Grundbuch ein Jahr), der Käufer hingegen den Kaufpreis. Wenn wir festgestellt haben, daß alle im Vertrag festgehaltene Bedingungen (z.B. Tilgung alter Schulden, Einholung einer versprochenen Baugenehmigung etc.) erreicht sind, dann tragen wir einerseits den Vertrag ins Grundbuch ein und zahlen andererseits den Kaufpreis aus. Natürlich sind solche Treuhandverhältnisse wesentlich komplizierter. Sie dienen aber alle dazu, daß ungestört die Voraussetzungen für das beabsichtigte wirtschaftliche Ergebnis erarbeitet werden können und keine der Parteien Angst haben muß, daß dann, wenn dies endlich der Fall ist, die vertragliche Gegenleistung nicht prompt zur Verfügung steht. Das, was die beiden Parteien austauschen, wird quasi unserer Kanzlei zur Aufbewahrung gegeben, bis alle Probleme, die der Durchführung entgegenstehen, gelöst sind. Aufgrund unserer speziellen Insider-Kenntnissen können wir die Erledigung eines Problems und damit die Auszahlung schon zu einem Zeitpunkt vornehmen, zu dem die formellen Erklärungen hierüber oft gar nicht vorliegen. So ist es z.B. möglich, einen Kaufpreis auszuzahlen und das der Bank zur Sicherstellung dienende Pfandrecht erst später einzutragen, wenn die Urkunden hiefür bereits vorbereitet sind. Der Zinsvorteil, der in diesem Zusammenhang für die Vertragsparteien entsteht, übersteigt meist weit die hiefür auflaufenden Kosten. Es ist leider manchmal schwierig, dies den Klienten deutlich zu machen. Sie halten diese Treuhandabwicklungen für unnütz oder verwechseln sie mit einer unentgeltlichen Durchführung durch ein Geldinstitut, die aber den oben beschriebenen Beschleunigungseffekt eben nicht hat.

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

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