Wer Unterhalt bezieht, muss dem Ex-Partner melden, wenn er/sie eine neue Partnerschaft eingeht.
Wer vom geschiedenen Partner Unterhalt bezieht, muss dem Ex-Mann/der Ex-Frau melden, wenn er/sie eine neue Lebensgemeinschaft eingeht. Zu diesem Thema gibt es eine interessante Entscheidung (OGH 3 Ob zu 27/13 y):
Ein Mann setzte auf seine Ex-Frau beziehungsweise deren Freund einen Detektiv an und verlangte danach den bezahlten Unterhalt zurück. Dies hat die Frau dann auch gemacht. Die Detektiv-Kosten - immerhin 13.000 Euro - wollte sie aber nicht übernehmen. Ihre Argumentation: Der Einsatz eines Detektivs sei unnötig gewesen, ihr Gatte hätte ja per SMS anfragen können. Die Richter in den beiden ersten Instanzen gaben der Frau Recht.
Der Oberste Gerichtshof sah dies strenger: Die Frau hätte den Exmann unverzüglich informieren müssen und auch wissen müssen, dass sie die Alimente nicht weiter beziehen darf, wenn sie einen neuen Lebenspartner hat.