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Europarecht

Noch heute sind viele der Ansicht - leider auch noch viele Entscheidungsträger in Politik und Wirtschaft - daß das Europarecht den einzelnen Bürger kaum tangiert und allenfalls die Höchstgerichte oder die obersten Verwaltungsbehörden bestimmte Regeln zu beachten hätten.

Noch heute sind viele der Ansicht - leider auch noch viele Entscheidungsträger in Politik und Wirtschaft -, daß das Europarecht den einzelnen Bürger kaum tangiert und allenfalls die Höchstgerichte oder die obersten Verwaltungsbehörden bestimmte Regeln zu beachten hätten. Dieser Irrtum, der auch nach zwei Jahren EU-Mitgliedschaft unausrottbar scheint, bewirkt, daß wir im internationalen Geschäftsverkehr bisweilen unnötige Nachteile erleiden. Die Richtlinien der EU und deren Verordnungen sind allgegenwärtig und können praktisch bei jedem bezirksgerichtlichen Rechtsstreit Eingang finden. Mehr überrascht hat uns aber, daß die Hauptanwendung des Europarechtes eben nicht bei den Gerichten liegt, sondern bei unserer Beratungstätigkeit. Die meisten exportorientierten, aber auch viele nicht international tätige Firmen, die wir vertreten, müssen nunmehr ihre Verträge, allgemeinen Geschäftsbedingungen, ihr Vertriebsorganisationsschema etc., etc. danach überprüfen lassen, ob sie nicht EU-Normen verletzen. Europarechtliche Vorschriften können aber auch zum eigenen Vorteil genutzt werden, wenn z.B. stark subventionierte Konkurrenten versuchen, andere Firmen am Markt auszubooten. Es genügt ein formloser Hinweis und die Sache wird von Brüssel eingehend dahin untersucht, ob der Zuschuß zulässig war oder nicht. Ein solches Verfahren kann weitreichende Folgen haben. Spezialist hiefür ist in unserer Kanzlei Dr. Stefan Müller, er hat ein spezifisches Postgraduatestudium absolviert.

Nun mögen manche Leser diese Ausführungen für sehr abgehoben halten und daher wollen wir einige Beispiele erzählen. Wir betreiben derzeit für einen Klienten eine Beschwerde in Brüssel, die sich gegen eine Tochterfirma der Tirol-Werbung wendet. Die beiden Konkurrenten produzieren ein EDV-Buchungssystem. Die Tirol-Werbung erhält jedoch für die Entwicklung der Software vom Land Tirol bzw. der Wirtschaftskammer Starthilfe - eine wettbewerbsverzerrende Subvention. Die Aussichten, daß sie untersagt wird, schätzen wir als sehr gut ein. Der Fall hat im benachbarten Bundesland ein sehr großes Echo erfahren (vgl. Faksimile).

Bei Betriebsansiedlungen oder Betriebseröffnungen war es zumindest bisher üblich, daß Gemeinde, Land oder Bund großzügig Subventionen gaben. Dies ist zwar nicht gänzlich verboten, es muß aber bei der EU-Kommission geprüft werden, inwieweit es zulässig ist. Im übrigen kann eine solche Subvention bereits vorliegen, wenn eine Gebietskörperschaft das Grundstück einem ansiedlungswilligen Unternehmen verbilligt zur Verfügung stellt. Die EU-Kommission verhängt unnachgiebig Strafen, die bisweilen sogar zum Ruin führen können. Sie ist berechtigt, selbst Exekution zu führen.

Auch bei Ausschreibungen, beim Erreichen von Konzessionen, Kauf von Liegenschaften durch Ausländer usw. ist das EU-Recht für jeden einzelnen wichtig und alltäglich.

Ein aktuelles Beispiel der europäischen Rechtsangleichung ist das sogenannte "Lugano-Abkommen". Für ein österreichisches Unternehmen ist es nunmehr wesentlich leichter, einen Ausländer hier zu klagen und dieses Urteil dann im betreffenden EWR-Land exekutionsweise durchzusetzen. Wer z.B. nach Schweden exportiert, kann den säumigen Zahler in Feldkirch belangen und dann in Stockholm Exekution führen. Dieses Abkommen ist für exportorientierte Firmen eine große Erleichterung. (Wir werden aus diesem Grund an die betroffenen Klienten ein eigenes detailliertes Kanzleirundschreiben richten.)

Dr. Stefan Müller genießt als Europarechtsexperte bereits österreichweites Ansehen. In der von den Salzburger Nachrichten herausgegebenen wöchentlichen juristischen Beilage "Der Staatsbürger" hat er in drei Artikelserien Aspekte des EU-Rechtes dargestellt und auf wichtige Neuerungen aufmerksam gemacht. Weiters wurde er eingeladen, mit anderen Europarechtspezialisten bei der Herausgabe eines einschlägigen Standardwerkes mitzuarbeiten (vgl. Faksimile der Artikel und letzte Seite).

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

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6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

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