Will man heute von jemandem eine Auskunft, wird diese meist mit Verweis auf den Datenschutz verweigert. Die Datenschutzverordnung ist aber nicht das Schreckgespenst, als das sie oft hingestellt wird. Daten dürfen nicht nur mit Einwilligung des Betroffenen, sondern auch in solchen Fällen sehr wohl weitergegeben werden:
- zur Erfüllung eines Vertrages oder
- einer rechtlichen Verpflichtung
- zum Schutz lebenswichtiger Interessen einer Person
- zum Wahrnehmen einer Aufgabe von ffentlichem Interesse oder in Ausübung ffentlicher Gewalt
- zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder Dritten, sofern nicht die Interessen der betroffenen Person überwiegen
Die jüngst im Netz aufgetauchte Behauptung, dass der Trainer eines lokalen Fußballvereins die Spiele seiner Mannschaft ohne Zustimmung der Spieler und aller Zuschauer nicht filmen darf, ist ein Mythos.