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Kreditkartenzahlung - unwiderruflich - 01/2011

Bei der Kreditkartenzahlung gewährt das Kartenunternehmen seinen Kunden einen Kreditrahmen. Der Kunde kann bargeldlos zahlen. Das Konto wird regelmäßig aus-geglichen. Wenn er seine Kreditkarte einsetzt, kann seine Zahlungen nachträglich nicht mehr widerrufen. Der Grundsatz gilt ohne Einschränkung auch dann, wenn es mit dem Zahlungsempfänger zu Streitigkeiten über die Leistung kommt. Der Kredit-kartenhinhaber muss derartige Reklamationen direkt mit Unternehmen bei welchem er bezahlt hat klären. Sobald der Kreditkarteninhaber seine Überweisungsbelege un-terzeichnet hat, ist die Zahlungsanweisung unwiderruflich.

Offenkundiger Rechtsmißbrauch
Eine Ausnahme von dem Grundsatz gilt nur, wenn nachgewiesen wird, dass ein of-fenkundiger Rechtsmissbrauch vorliegt. D.h., nur dann kann die Kreditkartengesell-schaft bzw. muss sie sogar die Zahlung verweigern.

Wer die Überweisungen durch das entsprechende Kreditkartenunternehmen verhin-dern will, muss daher den Sachverhalt aus denen sich der Rechtsmissbrauch ergibt, schriftlich darlegen und nach Möglichkeit mit Zeugenaussagen belegen. Aus dieser Schilderung muss klar hervorgehen, dass dem Vertragsunternehmen kein Anspruch gegen den Kreditkarteninhaber zusteht.

Dr. Stefan Müller
Rechtsanwalt in Bludenz

                                                                                          Gastronomica, WKO, 01/2011

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