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Haftpflicht haftet für Unfälle im Hochgebirge

Hochgebirgstouren - allein oder in Gruppen - seien in Österreich nicht ungewöhnlich, erklärten die Richter des Obersten Gerichtshofes (7 Ob 171/14 v). Es handle sich um eine Form der Sportausübung, die zu den versicherten Gefahren des täglichen Lebens zähle und von Haushaltsversicherungen gedeckt sind.

Den Anlass für dieses Urteil lieferte ein staatlich geprüfter Bergführer, der für den österreichischen Alpenverein gelegentlich geführte Touren unternahm. Als sich eine Teilnehmerin bei einer Hochgebirgstour verletzte, verlangte sie Schadenersatz. Durch dieses Urteil der Obersten Richter wurde die Haushaltsversicherung des Bergführers verpflichtet, diese Leistungen zu übernehmen.

Mag. Johannes Sander

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

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