Seit dem Jahr 2007 gibt es den sogenannte elektronischen Rechtsverkehr (kurz WebERV genannt). Mit dem WebERV können über das Internet Schriftsätze bei Gericht eingebracht werden. Seit kurzem müssen auch Grundbuchseingaben über das WebERV eingebracht werden. Die Abwicklung hat sich dadurch wesentlich beschleunigt.
Flankiert wird der elektronische Rechtsverkehr durch das elektronische Urkunden-Archiv, welches 2008 in Betrieb gegangen ist. Schriftliche Urkunden werden digitalisiert, durch eine sichere Signatur digital beglaubigt und in dieses Archiv eingestellt.
Dem Gericht wird mittels WebERV nur noch der Code für den Zugang zum Urkundenarchiv übermittelt. Die Gerichtsmitarbeiter können die Urkunde aus dem digitalen Archiv dann direkt in das digitale Grundbuch einstellen.
Der Zeitraum für eine Eintragung im Grundbuch hat sich dadurch teilweise um Wochen verkürzt. Zudem ermöglicht das Archiv den flexiblen, grenzüberschreitenden Zugang auf Dokumente für alle Behörden, was den Bürgern wieder zu Gute kommt.
Natürlich gibt es neben den digitalen Urkunden aber nach wie vor die schriftliche Urkunde. Durch die sogenannte „elektronische Signatur“ wird sichergestellt, dass die digitale Signatur mit der schriftlichen übereinstimmt. Sie kann nachträglich technisch nicht mehr verändert werden. Die Urkunde ist so im Original sicher verwahrt.
Alle Anwälte sind an den elektronischen Rechtsverkehr angeschlossen. Wer bei der Vertragserstellung auf Fachleute vertraut, hat nicht nur den Vorteil, dass sich die Abwicklung deutlich beschleunigt. Der Vertrag ist auf den Einzelfall maßgeschneidert und die Urkunde ist in digitaler Form (die der Originalurkunde gleichwertig ist) registriert.