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Hubschrauberpilot freigesprochen

Zürser Hubschrauberabsturz ohne strafrechtliche Folgen
Zürs (pi) Ende August vorigen Jahres ereignete sich in Zürs ein spektakulärer Hubschrauberunfall. Das Strafverfahren gegen den Piloten wurde jetzt eingestellt.

Der Pilot wollte leere Ölfässer von einer Höhenbaustelle durch das “Zürstäli” zum Parkplatz der Trittkopfbahn fliegen. Kurz nach dem Start, etwa 50 m über dem Boden, geriet das Lastennetz in den Heckrotor, die Heckrotorwelle brach. Der Pilot warf sofort das Netz mit den leeren Fässern ab und konzentrierte sich auf eine Notlandung, die mit geringen Folgen gelang: Weder der Pilot noch der Flughelfer wurden verletzt, der Sachschaden hielt sich in Grenzen.
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt ortete eine “falsche Flugtaktik” des Piloten. Er sei zu flott weggeflogen, dadurch habe sich die Last gehoben und sei in den Rotor geraten. Es kam zur Anklage wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit.

Vor dem BG Bludenz hat der Pilot diesen Vorwurf bestritten. Seine Geschwindigkeit sei den Verhältnissen angepaßt gewesen. Als Unfallursache vermutete er vielmehr eine überraschende Turbulenz, die die Last angehoben habe. Gleich nach dem Abheben habe er ein merkwürdiges Geräusch gehört, der Hubschrauber habe auf die linke Seite gezogen. Er habe sofort auf ein Problem mit dem Heckmotor geschlossen, die Last ausgeklinkt und die Notlandung vorbereitet. Dieses Aussagen wurden auch vom Flugbegleiter bestätigt. Es sei ihm nie mulmig gewesen, der Pilot habe die Situation immer im Griff gehabt.

Der Anwalt des Piloten, Dr. Piccolruaz, beantragte ein Gutachten darüber, daß die Unfallursache in unvorhersehbaren Turbulenzen gelegen sein könnte. Wenn überhaupt, dann liege nur ein geringes Verschulden vor, die Folgen seien dank der Geistesgegenwart des Piloten gering geblieben. Die Verhandlung wurde vertagt. Inzwischen stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.

Vorarlberger Nachrichten, 02.12.1991

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

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