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Schmerzensgeld nach einer Operation - 10/2009

Es war eine Operation mit unangenehmen Folgen: Dem Patienten wurde im Oktober 2003 ein künstliches Kniegelenk eingesetzt, drei weitere Operationen sollten notwendig sein. Zunächst eine „Revisionsoperation“, bei der eine Infektion auftrat - dann eine, bei der das Kniegelenk entfernt wurde - und schlussendlich die vierte OP, bei der das künstliche Kniegelenk wieder eingesetzt wurde.

Schmerzen trotz Medikation
Im Zusammenhang mit den vier Operationen verspürte der Patient zwölf Tage lang starke Schmerzen, 61 Tage lang mittelstarke und 27 Tage leichte Schmerzen - und das, obwohl dem Patienten schmerzstillende Mittel verabreicht worden sind. Ohne diese hätte der Patient in zeitlicher Hinsicht das Dreifache an Schmerzen erlitten. Klar war, dass der beklagte Facharzt dem Patienten wegen mangelnder Aufklärung haftet.

Kein volles Schmerzensgeld
Konkret wurden 40.000 Euro Schmerzensgeld gefordert, das Erstgericht sprach aber nur 23.000 Euro zu. Es orientierte sich nur an den Schmerzperioden unter Berücksichtigung der Einnahme von Schmerzmitteln. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung. Begründung: Eine erfolgreiche Schmerztherapie liege auch im Interesse des Patienten. Und wie jede andere schadensmindernde Maßnahme müssten schmerzstillende Medikamente auch dem Schädiger zukommen.

Maßgebend sind die tatsächlich gefühlten Schmerzen
Der Oberste Gerichtshof bestätigte den Urteilsspruch. Nur die tatsächlich gefühlten Schmerzen würden in die Berechnung einfließen, so die Höchstrichter. Sollte aber die Schmerztherapie selbst weitere negative Begleiterscheinungen mit sich bringen, seien diese im Rahmen der gesamten Schmerzengeld-Ermittlung einzubeziehen.

Mag. Patrick Piccolruaz
Rechtsanwalt in 6700 Bludenz
 

Vorarlberger Nachrichten, 17./18.10.2009

Rechtsanwälte
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