
Bei einer Erbschaft sorgen wir für eine rasche und unkomplizierte Abwicklung.
Es ist weniger bekannt, bringt aber einige Vorteile: Volljährige Erben können einen Rechtsanwalt mit der Abwicklung der Erbschaft beauftragen.
Todesfallaufnahme
Als ersten Schritt muss ein Gerichtskommissär (Notar) die Todesfallsaufnahme vornehmen. Danach kann der Rechtsanwalt übernehmen, wenn dies von den Erben gewünscht ist. Ein Anwalt ist meist wesentlich flexibler und oft auch kostengünstiger. Denn der Notar führt eine förmliche Verhandlung durch und legt den Termin dafür selbst fest. Alle Betroffenen werden schriftlich vorgeladen und müssen - auch wenn sich die Erben über alles einig sind und weit verstreut leben - zum festgesetzten Termin anreisen. Anwälte führen die Verlassenschaftsabhandlung hingegen auf schriftlichem Wege durch. Die Erben ersparen sich den gemeinsamen Verlassenschaftstermin und oft weite Anreisen. Denn die Gerichte bestellen immer einen Notar aus jenem Ort, an dem der Verstorbene zuletzt gelebt hat, zum Gerichtskommissär.
Der Anwalt bereitet alle notwendigen Formalitäten wie Erbabkommen, Verzichtserklärungen, Aufteilungs-Vereinbarungen etc. vor, sendet diese zur Unterfertigung zu und setzt sie später rechtlich um, indem er sich etwa um die Grundbuchseintragung kümmert. Ist doch eine Zusammenkunft erforderlich, können die Erben den Termin frei vereinbaren. Manch einer schätzt es aber auch, eventuell unangenehmen persönlichen Begegnungen aus dem Weg zu gehen.
Im Streitfall
Rechtsanwälte haben Erfahrung in Streitsachen. Sie können daher die Risiken von Auseinandersetzungen in Nachlassangelegenheiten gut einschätzen und die Erben diesbezüglich beraten.
Kosten vorab vereinbaren
Die Kosten für die Abwicklung der Erbschaft werden mit dem Rechtsanwalt im Vorhinein vereinbart. Es muss nicht zwangsläufig das Vermögen des Verstorbenen als Bemessungsgrundlage herangezogen werden, wie dies Gerichtskommissäre im Fall von Vererbungen tun. Gerade bei erheblichen Nachlasswerten ist eine derartige Vorgehensweise zu empfehlen.