suchen

Kommentar: Kammerstaat und Gewerbeordnung

Dr. Roland Piccolruaz demonstriert die Arbeitsweise unseres "Kammerstaates" am Gesetzeswerdungsprozeß zur "neuen" Gewerbeordnung. 

Kammerstaat, demonstriert am Gesetzwerdungsprozeß zur Gewerbeordnung: Die Handelskammer vertritt (zwangsweise) einerseits den Bäcker, der Kondi-torwaren herstellen will und andererseits den Konditor, der dies als existenzbedrohend empfindet. Die Funktionäre glauben nun, ohne die Interessensgegensätze offen austragen zu lassen, die optimale Kompromißlösung finden zu kön-nen. Mag sein, daß Lösungen, die in gewissen Gremien erarbeitet werden, tatsächlich die besten (fürs Gemeinwohl) sind. In einer modernen Demokratie genügt dies jedoch nicht, denn solchen Ergebnissen fehlt etwas Wichtiges: Die Akzeptanz durch die Betroffenen.

Die Emanzipation des Bürgers vom Obrigkeitsstaat führt zuallererst zum viel beklagten Gruppenegoismus. Nur dann aber, wenn diese Gruppeninteressen - repräsentiert durch Sprecher, an deren Loyalität kein Zweifel besteht - offen aufeinander treffen, wird die Einsicht wachsen, daß es ein übergeordnetes Ganzes gibt, dem man seinen eigenen Nutzen hintanstellen muß. Es entsteht das notwendige Gegengewicht zum Gruppenegoismus: Verantwortungsbewußtsein. Verzicht auf die eigene Position wird annehmbar, wenn die Argumente aller Betroffenen offen ausgetauscht worden sind und der Gang der Diskussion für jedermann nachvollziehbar gewesen ist. Für die Akzeptanz einer Kompromißlösung ist sohin entscheidend, daß derjenige, der verzichten mußte, den Eindruck gewinnt, in einer Auseinandersetzung bestmögliche Vertretung gehabt zu haben und weiters, daß seine Argumente nicht nur angehört, sondern auch verarbeitet worden sind. Der Prozeß der offenen und loyalen Austragung von Konflikten schafft schlußendlich Verständnis für die Position der Gegenseite, schärft den Blick fürs Ganze, die Entscheidung wird akzeptiert. Der Jurist kennt das: Nur ein Urteil, das nach einem fairen
Prozeß (bei klarer Rollenverteilung) gefällt wird, führt zur Befriedung, wird von Öffentlichkeit und Parteien - wenn auch oft widerwillig - angenommen.

Genau in diesem Punkt aber versagt unser Kammerstaat. Mehr oder weniger wohlmeinende Funktionäre glauben die Probleme und deren Lösungen besser zu kennen als ihre Schützlinge. Sie fühlen sich als Hüter, ja Garanten des Gemeinwohles, sind sie doch die gesetzlichen Interessenvertreter aller Kammermitglieder, unbeschadet der tatsächlichen Interessenlage einzelner Gruppen. Die Quadratur des Kreises mißlingt: Der Betroffene hat das Gefühl ohnmächtiger Zuschauer oder gar Opfer interner Absprachen zu sein. Eine " Vollmachtskündigung" verbietet das Gesetz. Was bleibt ist Frust.

Mögen so glutvolle Persönlichkeiten, wie Benya oder Sallinger vor Jahrzehnten (in der Aufbauphase nach dem Kriege und bei existentieller Bedrohung von außen) als "pater familias" angesehen worden sein und Respektierliches geleistet haben, heute wird solch "väterliche Fürsorge" als Bevormundung empfunden. Kein Wunder, hat man doch den Bürger mittlerweile für volljährig, sprich mündig erklärt. Die Zwangsmitgliedschaft behindert den notwendigen, freilich mühsamen gesellschaftlichen Reifeprozess. Reglementierungen aus Angst vor den Folgen der Mündigkeit?

Der Beseitigung der Zwangsmitgliedschaft kommt so für die Weiterentwicklung unserer Gesellschaft eine Schlüsselrolle zu. Sie zementiert einen Konfliktregelungsmechanismus, der dem demokratischen Bewußtseinsstandard unserer Zeit nicht mehr entspricht und letztlich die Politiker- und Funktionärsverdrossenheit potenziert. Man darf auch nicht allzuviel Hoffnung in die EG setzen. Natürlich: Viele protektionistische Nischen werden ausgeräumt, aber das Durchgriffsrecht der Kommission wird weithin überschätzt. Weite Bereiche unseres gesellschaftlichen Lebens bestimmen wir - Gott sei Dank - auch in der EG autonom und da werden die Kammern mit ihrer Zwangsmitgliedschaft weiterhin den Ton angeben.

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

Tel. +43 5552 62 286
Fax +43 5552 62 286-18
office@pm-anwaelte.at

Kontakt aufnehmen


CAPTCHA-Bild

* Diese Informationen sind notwendig um Doppelvertretungen/Interessenskollisionen zu vermeiden.