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Bonitätsprüfung

Durchleuchten Sie Ihre Geschäftspartner
In manchen Geschäftsbeziehungen lässt es sich nicht vermeiden, dass Waren auf Rechnung geliefert werden, dh, ein Lieferantenkredit eingeräumt wird. Im Rahmen des Risikomanagements müssen Unternehmer nicht nur bei bestehenden Geschäftsverbindungen, sondern vor allem bei neu angebahnten über die Bonität des Partners Bescheid wissen, gegebenenfalls Informationen darüber einholen.

Früher war es üblich, sich bei der Hausbank zu erkundigen. Häufig erhielt man dort eine mehr oder weniger präzise Auskunft. Dieses Hilfsmittel steht aber nur mehr bedingt zur Verfügung. Einerseits sind die Geldinstitute mit Auskünften vorsichtig geworden, nachdem die Gerichte eine sehr strenge Haftung dafür festgelegt haben. Andererseits sind aber die Geschäftsbeziehungen auch kleinerer Unternehmen jetzt schon so international vernetzt (Bestellungen über das Internet), dass die Hausbank nur sehr schwer zu nützlichen Informationen kommt.

Diese Lücken schließen jetzt recht brauchbar Kreditschutzorganisationen. Firmen werden in Bezug auf ihre rechtliche Konstruktion durchleuchtet und identifiziert. Wo die Verpflichtung besteht, die Bilanzen beim Handelsgericht zu hinterlegen, werden diese abgerufen und analysiert. Es erfolgt ein so genanntes Rating, dh, eine Einstufung in Bezug auf die Bonität. Soweit wie möglich wird auch das Zahlungsverhalten und die finanzielle Situation beurteilt und es werden Daten über die Manager erhoben, die Geschichte der Firma dargestellt und die Unternehmenskennwerte. Aus den Bilanzkennzahlen kann herausgelesen werden, wie die Firma im Verhältnis zu ihren Branchenkonkurrenten steht.

Eine Gesamtbewertung kann dann etwa so aussehen: „Einwandfreie Bonität, geringes Risiko, das Rating des Unternehmens ist besser als der Branchendurchschnitt. Das Unternehmen zahlt teils in der Skontofrist, teils in Nettovereinbarung, die finanzielle Situation ist geordnet, ein Einzelhöchstkredit in der Höhe von € 1,7 Mio. ist zu vertreten.“

Solche Organisationen gibt es in fast allen Ländern. Sie haben eine umfangreiche Datenbank und bedienen sich ihrerseits aller elektronisch zugänglichen Informationen von Gerichten und anderen Behörden. Sie nehmen selbstverständlich Einsicht in das Grundbuch, das Firmenbuch, in Exekutions- und Konkursvorgänge, soweit dies zulässig und möglich ist.

Es ist zu empfehlen, Recherchen nicht nur bei Anbahnung neuer Geschäfte anzustellen. Auch bezüglich bestehender Partnerschaften sollte man sich in regelmäßigen Abständen nach der Bonität erkundigen. Die Kreditschutzorganisationen erfahren über ein ausgeklügeltes Frühwarnsystem oft Dinge, von denen die übrige Geschäftswelt noch nichts weiß.

Nur am Rande sei erwähnt, dass die Auskunfteien auch Forderungseintreibungen übernehmen und dass dies mittlerweile auf einem sehr hohen organisatorischen Level geschieht. Wenn es zur gerichtlichen Betreibung kommt, beauftragen sie einen Anwalt. Häufig arbeiten sie mit einem bestimmten Kollegen zusammen. Es ist jedoch möglich, mitzuteilen, dass man die gerichtliche Geltendmachung der Forderung vom eigenen Hausanwalt wünscht. Wir empfehlen dies in allen Fällen, weil das persönliche Vertrauensverhältnis und die Nähe zum Hausanwalt eine schnellere, effizientere und bessere Bearbeitung garantiert. Man kann sicher sein, dass die eigene Forderungsklage nicht in einem Meer von tausend anderen untergeht, außerdem ist der Informationsfluss mit und zur eigenen Anwaltskanzlei in der Regel einfacher, weil erprobt.

Über Wunsch holen wir bei Kreditschutzorganisationen für Sie selbstverständlich gerne Auskünfte ein, damit Ihre Anonymität gewahrt bleibt. Oft gibt es seltsame Reaktionen, wenn publik wird, wer sich über wen Bonitätsinformationen beschafft.

Tipps

  • Lieferantenkredite: Bonität vorsorglich und wiederkehrend prüfen lassen
  • Zug-um-Zug-Geschäfte über Treuhänder abwickeln
  • Eigentumsvorbehalt: Auf korrekte Formulierung achten
     

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

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6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

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