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Schenkung schon bald teurer?


Immobilien. Der Verfassungsgerichtshof prüft, ob die Bemessungsregeln für Schenkung und Erbschaft von Grundstücken verfassungskonform sind.

Die Grunderwerbssteuer errechnet sich beim Kauf vom Kaufpreis und bei einem Tausch vom Verkehrswert des anderen Grundstücks. Wenn es aber wie bei einer Schenkung oder einem Erbe keine Gegenleistung gibt, wird die Steuer anhand von " Einheitswerten" bestimmt. Diese Einheitswerte wurden vor Jahrzehnten festgestellt und nicht mehr aktualisiert. Regionale Besonderheiten werden nicht berücksichtigt. Der Verfassungsgerichtshof gibt zu bedenken, dass es keine sachliche Rechtfertigung dafür gibt, die Grunderwerbsteuer auf derart unterschiedliche Weise zu berechnen.

Einheitswert günstiger
Spricht sich der Verfassungsgerichtshof gegen diese Vorgehensweise aus, würde die Grunderwerbsteuer vom wirklichen Wert (Verkehrswert) des Grundstückes abgeleitet werden. Um dies zu verhindern, müsste die Regierung eine neue, verfassungskonforme Lösung finden. Bleibt sie passiv, wie sie es schon bei der Erbschaftssteuer gemacht hat, würde dies zu gravierenden Verteuerungen bei der Schenkung und Erbschaft von Immobilien führen.

Zeit zu handeln
Wer plant, in absehbarer Zeit eine Liegenschaft oder Immobilie zu verschenken, sollte berücksichtigen, dass sich in absehbarer Zeit die Steuern (möglicherweise wesentlich) erhöhen könnten. Bereits geplante Immobilienschenkungen sollten deshalb vorgezogen werden. Es empfiehlt sich, Besitz zu Lebzeiten zu übergeben, wenn die Erbfolge klar ist. Wichtig ist eine fundierte Beratung. Man sollte sich aber davor hüten, aus Angst vor höheren Steuern wenig durchdachte Verträge zu unterfertigen, erklärt Rechtsanwalt Mag. Patrick Piccolruaz.

VN, 06./07. Oktober 2012

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

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Vorarlberg, Österreich

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