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Schenkungen ab Juni teurer?

Wer eine Grundstücksübertragung ins Auge fasst, sollte dieses Vorhaben bis Ende Mai in die Tat umsetzen. Es zeichnet sich nämlich ab, dass das Verschenken von Grundstücken ab Juni 2014 erheblich teurer wird.

Rechtslage derzeit

Wird ein Grundstück oder eine Immobilie durch Kauf, Tausch oder Schenkung erworben, fordert der Staat Grunderwerbssteuer ein. In der Regel sind 3,5 Prozent, bei Geschäften innerhalb der Familie zwei Prozent der Bemessungsgrundlage zu bezahlen. Wurde eine Gegenleistung vereinbart, so gilt diese als Bemessungsgrundlage. Bei Schenkungen oder Erbschaften ist hingegen das Dreifache des behördlich festgelegten Einheitswertes abzuführen. Der Einheitswert liegt in der Regel deutlich unterhalb des tatsächlichen Wertes eines Grundstückes.

Neuregelung ab 1. Juni

Der Verfassungsgerichtshof hat diese Regelung nun als verfassungswidrig aufgehoben. Der Gesetzgeber hat bis 31. Mai 2014 Zeit, die Berechnung der Grunderwerbssteuer neu zu regeln. Es ist allerdings nicht ganz ausgeschlossen, dass sich die Parteien bis zu diesem Datum in dieser Sache nicht einigen können. Wenn dem so ist, werden künftig auch bei einer Schenkung oder einer Erbschaft 3,5 beziehungsweise zwei Prozent vom tatsächlichen Wert als Grunderwerbssteuer zu entrichten sein. Möglicherweise müssen zudem Sachverständige herangezogen werden, um den tatsächlichen Wert zu ermitteln. Solche Gutachten würden die Erbschaft beziehungsweise Schenkung zusätzlich verteuern.

Vorgänge, die unter das Umgründungsgesetz fallen, sind übrigens (sofern es nicht zu einer Anteilsvereinigung kommt) von diesem Erkenntnis der Verfassungsrichter ausgenommen. Eine Neuregelung in dieser Hinsicht ist nicht zu erwarten.

Sicher ist sicher: Handlungsbedarf ist gegeben

Die rechtliche Situation ist im Moment aber insgesamt ziemlich unsicher. Auch bei einer Neuregelung muss mit einer Verteuerung gerechnet werden.
Wir raten deshalb all jenen, die sich bereits mit dem Gedanken tragen, ein Grundstück zu übertragen, rasch zu reagieren. Für eine individuelle Beratung stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Dr. Stefan Müller

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

Tel. +43 5552 62 286
Fax +43 5552 62 286-18
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