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Schutzmanneffekt

Wie das EU-Rechtssystem in unser Land hineinwirkt
Wenn an einer Kreuzung ein Pappkamerad gut sichtbar aufgestellt wird, den man beim Annähern für einen Polizisten hält, verhalten sich die Verkehrsteilnehmer wesentlich vorschriftengetreuer als üblich. Einen ähnlichen Effekt hat u.a. das EU-Rechtssystem. Sein massiver Einfluß ist indirekt und basiert quasi auf „vorauseilendem Gehorsam“.

Schon im Gesetzgebungsverfahren wird jede neue nationale Vorschrift daraufhin untersucht, ob sie dem Rechtsgebäude der EU entspricht. Die Europäische Gemeinschaft setzt also einen (sehr engen) Rahmen für nationale Rechtsvorschriften, ohne dass dies nach außen sonderlich in Erscheinung tritt. Im Gegenteil, die EU bedient sich der nationalen Organe bzw. Bürokratien, um das Gemeinschaftsrecht durchzusetzen. Meist ist der EU-Anteil an einer neuen staatlichen Vorschrift für den Bürger nicht erkennbar, eben weil sich die einzelnen Länder bereits vorher informieren, ob eine geplante Gesetzgebung dem EU-Recht entspricht. Seltene Ausnahmen gibt es freilich, um einen bestehenden Zustand zu schützen. In der Hoffnung, dass eine Vorschrift erst in einigen Jahren nach einer Anfechtung in Brüssel aufgehoben wird (Beispiel Benachteiligung von EU-Bürgern im Grundverkehr oder von Studenten an Universitäten), doch solches ist sehr selten.
Auch die Gerichte nehmen immer öfter die Gelegenheit war, vor Ausfertigung ihrer Entscheidung die Meinung der zuständigen EU-Instanzen einzuholen. Dazu gibt es ein eigenes Verfahren, von welchem gerade in Österreich außerordentlich häufig Gebrauch gemacht wird.
Bedenken muß man in diesem Zusammenhang gegenüber der geplanten Osterweiterung vorbringen. Die Konstruktion der EU setzt in den einzelnen Ländern funktionierende, kompetente, flächendeckend wirkende und „EU-willige“ Rechtssysteme voraus. Gegen eine unfähige oder „EU-widerborstige“ nationale Verwaltung wird sich das EU-Recht nicht durchsetzen können. Von den beitrittswilligen Ländern ist daher auch auf diesem Gebiet (und nicht nur auf wirtschaftlichem) eine Anhebung des Niveaus zu fordern.
Obwohl also das EU-Recht Teil unseres täglichen Lebens geworden ist, ohne daß wir davon viel bemerken, gibt es immer wieder Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes die Aufsehen erregen. Sie befassen sich aber meistens mit Randgebieten oder ungeklärten bzw. nicht deutlich ausformulierten Detailvorschriften. Auch die Säumigkeiten einzelner Länder wird auf diese Weise „bestraft“. In der Folge stellt Dr. Müller einige dieser Rechtsfälle dar, von denen ihnen ein paar möglicherweise bekannt vorkommen, weil sie auch durch die Tagespresse gingen.

Dr. Roland Piccolruaz

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

Tel. +43 5552 62 286
Fax +43 5552 62 286-18
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