suchen

Verschärftes Vergaberecht

Mit 01.01.2003 tritt in Vorarlberg das neue bundeseinheitliche Vergaberecht in Kraft. Bisher bestanden neben dem Bundes- neun Landesgesetze. Erhalten bleibt die Kompetenz der Länder, den Rechtsschutz eigenständig zu regeln, in Vlbg. durch den Unabhängigen Verwaltungsenat.

Das Gesetz regelt jetzt unabhängig von der Höhe des Auftragswertes sämtliche (!) Vergaben von Bund, Land, Gemeinden, Gemeindeverbänden, aber auch gemeindeeigenen Gesellschaften und Gesellschaften, an welchen die öffentliche Hand mehrheitlich beteiligt ist. Dies bedeutet, dass einem unterlegenen Bieter nunmehr auch im sog. Unterschwellenbereich (Dienst-, Lieferaufträge unter € 200.000,00, Bauaufträge unter € 5 Mio.) die selben Rechtsschutz- und Nachprüfungsmöglichkeiten zustehen wie bisher schon im Oberschwellenbereich. Hält sich ein öffentlicher Auftraggeber nicht an das Vergaberecht, so sind drastische Sanktionen vorgesehen – bis zur Möglichkeit, dass der übergangene Bestbieter oder ein nicht eingeladener Mitbewerber seinen entgangenen Gewinn gerichtlich einklagen kann.

Neben der Gefahr von Sanktionen wie Schadenersatz oder Nichtigerklärung der Vergabe treffen zukünftig den öffentlichen Auftraggeber höhere interne organisatorische Aufgaben, um den neuen Bestimmungen des Vergaberechtes nachkommen zu können. Im Unterschwellenbereich sind zwar vereinfachte Verfahren vorgesehen – dies entbindet den Ausschreiber jedoch nicht von seinen umfangreichen Bekanntmachungsvorschriften sowie der Einhaltung der übrigen, teils komplizierten, Bestimmungen des Vergaberechtes.

Die Bekanntmachungen können in Vorarlberg übrigens im Internet vorgenommen werden (zB Homepage der Gemeinden). Im Landesgesetzblatt ist jedoch zuvor ein Hinweis auf solche Bekanntmachungen zu schalten.

Die Fristen im neuen Gesetz, insbesondere im Bereich des Rechtsschutzes, sind sehr kurz. Eine grundsätzliche Befassung mit der Materie ist daher für alle Beteiligten dringend geboten. Im Einzelfall wird darüber hinaus wegen der Komplexität der zu beachtenden Vorschriften die Beratung durch einen Spezialisten unumgänglich sein, für kleinere Gemeinden bietet sich eine regionale Zusammenarbeit an.

Dr. Stefan Müller
Anwaltspartnerschaft
Piccolruaz & Müller
6700 Bludenz

Vorarlberger Nachrichten, 04.01.2003

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

Tel. +43 5552 62 286
Fax +43 5552 62 286-18
office@pm-anwaelte.at

Kontakt aufnehmen


CAPTCHA-Bild

* Diese Informationen sind notwendig um Doppelvertretungen/Interessenskollisionen zu vermeiden.