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Konstruktionsfehler

Man unterscheidet Formfehler und sogenannte logische Fehler, ein Sonderfall sind Entwicklungsrisiken.

Konstruktionsfehler unterteilt man in

a. FORMFEHLER - solche liegen dann vor, wenn bei der Programmerstellung die Regeln einer Programmsprache verletzt worden sind. Solche Fehler sollten heute eigentlich nicht mehr vorkommen, da es bereits entsprechende Überprü-fungsprogramme gibt.

b. LOGISCHE FEHLER - ein formal richtiges Programm stiftet Schaden aufgrund unrichtiger Programmanalysen, Definitionen, Programmabläufe.

Einen Sonderfall bilden hierbei die sogenannten ENTWICKLUNGSRISIKEN. Er-weist sich nämlich ein unter Einhaltung des Standes von Technik und Wissen-schaft entwickeltes Produkt hinterher als gefährlich, so spricht man von einem Entwicklungsrisiko. Für solche Risiken haftet der Softwarehersteller nicht.

Fabrikationsfehler

Fabrikationsfehler ergeben sich aufgrund der meist industriellen Vervielfältigung von Standardprogrammen. Durch die große Zahl der Kopiervorgänge können Fehler entstehen z.B. aufgrund schadhafter Disketten, Bänder, Chips usw. Computerviren fallen unter diese Art von Fehlern. Hierfür haftet der Hersteller bzw. Verkäufer. Eine Ausnahme bildet die Klasse der AUSREIßER. Soge-nannte Ausreißer sind mißratene Einzelexemplare von Produkten. Kann der Hersteller nachweisen, daß er eine absolut optimale Nachprüfung gemacht hat, dann müßte er für solche Ausreißer nicht haften. Ein solcher Nachweis ist kaum zu erbringen.

Darbietungsfehler

Eine schlechte Beschreibung der Software kann diese unsicher machen und somit zu Fehlern führen. Obwohl die Software an sich fehlerlos wäre, kann sie aufgrund der schlechten Beschreibung zu Schäden führen. Für so entstandene Schäden haftet der Softwarehersteller bzw.-vertreiber.

Nichtbeachtung des Programmierstandards

Auch die Nichtbeachtung des Standes der Technik bei der Software kann ne-ben der Gewährleistung Schadenersatz auslösen, wenn Folgeschäden entste-hen.

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

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