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Wintersportler müssen Risiken selbst abschätzen

Eigenveranwortung im Wintersport

Jahr für Jahr ereignen sich in unseren Bergen unzählige Unfälle. Ein erheblicher Teil davon wird später vor Gericht verhandelt. Die Rechtsprechung sowohl zur Sicherung der Pisten als auch zum Verhalten der Skifahrer ist an sich gefestigt. Aus aktuellen Entscheidungen lässt sich aber eine gewisse Tendenz herauslesen. Der Winter- und Bergsportler wird nicht mehr als ahnungsloses Wesen angesehen, von dem alle denk-baren Gefahren ferngehalten werden müssen. Die Richter gehen vielmehr davon aus, dass Sportler Eigenverantwortung zu tragen haben.

Neben wichtigen Ausnahmen von der Immobilienertragssteuer beleuchten wir in dieser Ausgabe einmal mehr das Erbrecht. Ab Mitte 2015 gilt eine neue EU-Verordnung, die festlegt, nach welchem Recht eine Verlassenschaft abgehandelt wird, wenn jemand im Ausland verstirbt.

Wir hoffen, es ist auch diesmal wieder etwas Interessantes für Sie dabei und wünschen viel Vergnügen bei der Lektüre.

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

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6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

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