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GmbH-Gründung erleichtert


Nach jahrelangen Diskussionen hat sich der Gesetzgeber endlich auf günstigere Bedingungen für die Gründung einer GmbH geeinigt. Das Min-dest-stammkapital wurde von 35.000 auf 10.000 Euro gesenkt. Die Hälfte davon, also 5000 Euro, müssen bar eingezahlt werden. An Körperschaftssteuer sind nun nicht mehr mindestens 1750 Euro, sondern mindestens 500 Euro pro Jahr fällig. Auch die Gebühren, welche bei der Gesellschaftsgründung beim Notar zu entrichten sind, wurden halbiert. Die teuren Zwangsveröffentlichungen im Amtsblatt der Wiener Zeitung entfallen.

Überholtes Sicherheitsdenken
In konservativen Kreisen werden diese Maßnahmen scharf kritisiert. Das Mindestkapital sei eine Schranke für den Marktzutritt,  eine Seriositätsschwelle, die Gründern vor Augen führen soll, dass der Aufbau eines Unternehmens Geld kostet. Die Kritiker befürchten, dass wegen des geringeren Stammkapitals künftig noch mehr dieser Gesellschaften in Insolvenz geraten.
Gerade dieses alte Sicherheitsdenken beschränkt aber unsere Wirtschaft im globalen Wettbewerb. In anderen Ländern wird ein Scheitern wie eine sportliche Niederlage bewertet, die selbstverständlich ein neues Antreten ungehindert ermöglicht, sofern der Unternehmer nicht kriminell geworden ist. Bei uns aber wird der Konkurs eröffnet, was von Eingeweihten treffend als der „zivile Tod“ bezeichnet wird.
Jungunternehmer sollen auch bei uns eine Idee in die Tat umsetzen können, ohne für das weitere Leben gebrandmarkt zu werden, wenn ihr Projekt schief geht. Solche findigen Köpfe brauchen wir. Die GmbH-Reform erleichtert ihnen nun den Start.

Gründung „light“ und dann?
Mit den billigen „Einstiegskosten” ist es aber leider nicht getan. Schließlich ist die GmbH rechnungslegungspflichtig: Neben anderen administrativen Pflichten verursachen die doppelte Buchführung und die Bilanzerstellung samt Einreichungspflicht bei Gericht hohe Kosten.  Im Gegensatz dazu besteht für einen persönlich haftenden Einzelunternehmer (E.U.) erst ab Überschreiten der Umsatzgrenze von  700.000 Euro eine Buchführungs- und Bilanzpflicht.
Die jetzige Reform kann also nur ein erster Schritt sein, wenn man Jungunternehmern den Einstieg in das Geschäftsleben wirklich erleichtern will. Es wäre zu überlegen, wie in Deutschland eine eigene haftungsbeschränkende Gesellschaftsform einzuführen, die in Bezug auf die Rechnungslegung- und Bilanzvorschriften einem Einzelunternehmen gleichgesetzt ist.

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

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Vorarlberg, Österreich

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