suchen

Witwenpension nach der Scheidung

Geschiedenen Partnern steht in Öster-reich Witwenpension zu, wenn der Verstorbene aufgrund eines gerichtlichen Urteiles oder Vergleiches oder auch aufgrund einer vor Auflösung der Ehe eingegangenen vertraglichen Verpflichtung Unterhalt geschuldet hat.

Eine Witwenpenison steht auch dann zu, wenn der Verstorbene nach  Rechtskraft der Scheidung regelmäßig, mindestens ein ganzes Jahr bis zu seinem Tod Unterhalt geleistet, und die Ehe mindestens zehn Jahre gedauert hat.

Diese Regelung gilt für Männer und Frauen. Die Höhe der Witwenpenison beträgt bis zu 60% der Pension des Verstorbenen und hängt von der Berechnungsgrundlage ab. Witwenpension gebührt aber immer nur bis zu einer neuerlichen Eheschließung. Heiratet ein Partner, der Witwenpension bezieht, erlischt die Pension.
Andererseits kann der ursprüngliche Anspruch auf Witwenpension wieder aufleben, wenn die neue Ehe geschieden wird und den Berechtigten nicht das überwiegende Verschulden am Scheitern der Ehe trifft.

Rechtsanwälte PICCOLRUAZ & MÜLLER

Sie benötigen einen Anwalt zu diesem Thema?

Die Rechtsanwälte PICCOLRUAZ & MÜLLER sind für Sie da!

Jetzt unverbindlich kontaktieren >>

Telefon +43 5552 62 286-0

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

Tel. +43 5552 62 286
Fax +43 5552 62 286-18
office@pm-anwaelte.at

Kontakt aufnehmen


CAPTCHA-Bild

* Diese Informationen sind notwendig um Doppelvertretungen/Interessenskollisionen zu vermeiden.