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Haftstrafen im Prozess um gefälschte Millionen - 04/2010

„Kleinwalsertaler Geldwechsler“ müssen für drei und vier Jahre hinter Gitter.

Über 200 Millionen Dollar wollten sich die beiden Deutschen auf ihren Konten gutschreiben lassen. In Riezlern versuchten sie ihr Glück, scheiterten jedoch. Gestern wurden sie zu unbedingter Haft verurteilt. Im Jänner vergangenen Jahres spazierten der 52-jährige Dietmar B. und sein 47-jähriger Landsmann in die Volksbank-Filiale in Riezlern. Im Gepäck führten sie Geld und Wertpapiere mit einem Nominalwert von 500 Millionen Dollar mit sich. Bezüglich 200 Millionen hegten sie die Hoffnung, man werde ihnen den Gegenwert auf Konten gutschreiben, neuer Reichtum sollte sich auftun. Der 47-jährige war einst Rechtsanwalt, hatte seine Lizenz verloren und musste sich als Rechtsberater durchschlagen. Der 52-Järhige hatte ebenfalls keinen festen Job, dafür sechs Vorstrafen. „Wir wollten es einfach probieren“, gab Letzterer zumindest zu.

Zäher Prozess
Mehrmals musste der Prozess vertagt werden. Gestern fehlte noch ein Zeuge. Eine schillernde Persönlichkeit, wie die Videokonferenz mit Holland zeigte. Der ältere Herr, nach eigenen Angaben todkrank, gab bereitwillig Auskunft. Mit einem  Lächeln versicherte er, nichts von kriminellen Machenschaften und dubiosen Hintergründen gewusst zu haben. Den beiden Angeklagten präsentierte er sich während ihrer Geschäftskontakte als versierter Geschäftsmann mit internationaler Firma, 28 Mitarbeitern, eigenem Chauffeur und weltweiten Kontakten. In der Zeugeneinvernahme gibt er sich bescheiden. Er habe keine Firma, nur eine Internetadresse.

Geständnis half
Viele, die jene ominösen Wertpapiere in Händen hatten, wollen im Nachhinein nicht gewusst haben, dass diese nichts wert waren. Alles geht über zehn Ecken, es wird zitiert und Negatives will man von Dritten gehört, selbst aber nicht geglaubt haben. Langsam lichtet sich der Nebel. Wenigstens Dietmar B. räumt ein, dass man die Bank hineinlegen wollte. „Ich war einfach zu gierig“, räumt der Gerichtserfahrene ein. „Mein Mandant zeigt sich geständig“, plädiert Verteidiger Patrick Piccolruaz für ein mildes Urteil. Ein Jahr Haft erspart die Reue dem Ganoven. Statt vier Jahren Gefängnis hätte der vorbestrafte sonst locker fünf bekommen. Während sich der Geständige für das Urteil Bedenkzeit erbittet, ist der verurteilte Ex-Rechtsanwalt entschlossen, die drei Jahre Freiheitsstrafe zu bekämpfen. Verteidiger Martin Mennel meldet Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung für seinen Klienten an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Vol.at., 06.04.2010
 

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

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