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Editorial

In den letzten Jahren wurde vom Staat aufgrund der Corona-Pandemie und der Energiekrise viel Geld ausgegeben. Das alles muss finanziert werden. Fast alle Parteien drängen auf eine Art Vermögenssteuer und/oder eine Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Nachdem Österreich einer der wenigen Staaten innerhalb der OECD ist, in dem es keine Erbschafts- und Schenkungssteuer und gleichzeitig auch keine Vermögenssteuer gibt, ist abzusehen, dass eine dieser beiden Steuern (wenn nicht sogar beide) in nächster Zeit eingeführt wird – dies vielleicht auch nur, um einem allfälligen Koalitionspartner entgegenzukommen.

Wir haben uns daher in dieser Ausgabe damit beschäftigt, wie man eine Übergabe vorab regeln und einer Erbschafts- und/oder Schenkungssteuer ausweichen kann. Es geht vor allem auch darum, die Übergeber abzusichern, damit sie sich bei einer vorgezogenen Übergabe nicht völlig entblößen müssen.

Weiters berichten wir über eine neu eingeführte flexible Gesellschaftsform, welche vor allem für Mitarbeiter- und Investorenbeteiligungen angedacht wurde.

Last but not least verweisen wir wieder einmal darauf, dass man auch an sein digitales Erbe denken sollte.

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

Tel. +43 5552 62 286
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