Der Streit um Ambush-Marketing & Public Viewing.
So genanntes "Ambush-Marketing", auch als "Marketing aus dem Hinterhalt" bezeichnet, ist ein heißes Thema. Darunter werden Aktionen von Unternehmen verstanden, dank deren sie – ohne selbst Sponsor zu sein – medial in den Vordergrund treten.
1994 standen Brasilien und Italien im WM-Finale. Vor Beginn des Spieles verteilte Nike an die Besucher 70.000 Kappen in den brasilianischen Landesfarben mit dem Nike-Logo. Bei den Fernsehzusehern wurde der Eindruck erweckt, dass Nike Ausstatter der Brasilianer sei. In Wirklichkeit war es Umbro.
Rechtlich ist es schwierig, derartiger Aktionen habhaft zu werden. Selbst eine mögliche Verurteilung wird kaum abschreckende Wirkung haben. Ziel ist es, die größte mögliche Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen. Das erreicht man mit gezieltem Ambush-Marketing allemal.
Auch das so genannte Public Viewing sorgt für rege Nachfrage bei Rechtsexperten. Dabei geht es darum, wer vor Publikum Fußballspiele übertragen darf.
Der Wirt ums Eck darf während der EURO den Fernseher für seine Stammgäste anlassen. Ausgenommen von der Meldepflicht sind nämlich alle Bildschirme, die eine Bilddiagonale von weniger als drei Metern aufweisen. Auch bei Zusammenkünften im privaten Kreis, selbst wenn mittels Beamer auf die großflächige Wohnzimmerwand projiziert wird, dürfen Übertragungen ohne Zustimmung der UEFA erfolgen.
Ungeklärt ist aber weiterhin die Frage, worunter Firmenveranstaltungen für gute Kunden fallen. Sind die als privates Fest oder doch als Public Viewing zu qualifizieren?
Mag. Patrick Piccolruaz, Rechtsanwalt in Bludenz
Walgaublatt, 06.06.2008